In der Sitzung des Sozialausschusses am 22.06.2010 hat die LVR-Verwaltung über den Abschluss bilateraler Zielvereinbarungen mit allen 43 Werkstattträgern berichtet. Zwischenzeitlich liegen die Ergebnisdokumentationen der Werkstätten vor und wurden ausgewertet. Die Ergebnisse zeigen die Entwicklungen über den Vereinbarungszeitraum zu allen vereinbarten Handlungsfeldern (Förderung der Berufswegeplanung, Förderung des Übergangs auf den allg. Arbeitsmarkt, Ausdifferenzierung der Teilhabeangebote in den Werkstätten, Förderung besonderer Personengruppen) auf, geben aber auch wichtige Hinweise für die Fortsetzung des Prozesses.
Am 28.11.2011 haben die rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und der LVR eine neue „Vereinbarung zur Weiterentwicklung der Teilhabeangebote für Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben“ unterzeichnet. Die Vereinbarung beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, um die Teilhabeangebote für Menschen mit Behinderung fachlich weiterzuentwickeln, dies sowohl im Lichte der UN-Konvention als auch unter finanziellen Gesichtspunkten. Die Vereinbarung ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Auf Basis dieser neuen Rahmenvereinbarung wird die LVR-Verwaltung jetzt mit allen 43 Werkstattträgern neue bilaterale Vereinbarungen abschließen, in die die Erkenntnisse aus dem bisherigen Zielvereinbarungsprozess einfließen werden.