Vorlage-Nr. 12/2136
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beschließt,
1. den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 61 Abs. 2 SchulG NRW als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz der jeweiligen Rheinischen Förderschule/ Rheinischen Schule für Kranke zu entsenden. Er kann sich durch einen/eine Mitarbeiter/in vertreten lassen.
2. dem Schulausschuss die Entscheidung zu übertragen, gem. § 61 Abs. 4 SchulG NRW der/dem von der Schulkonferenz der jeweiligen Rheinischen Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Sehen; Hören und Kommunikation; Sprache; und der jeweiligen Rheinischen Schulen für Kranke gewählten Bewerberin oder gewählten Bewerber zuzustimmen (sog. Vetorecht).
3. dem Landesjugendhilfeausschuss die Entscheidung zu übertragen, gem.
§ 61 Abs. 4 SchulG NRW der/dem von der Schulkonferenz der jeweiligen Rheinischen Förderschule, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gewählten Bewerberin oder gewählten Bewerber zuzustimmen (sog. Vetorecht).