LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1717
öffentlich
Datum:
10/31/2011
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Heiber
Schulausschuss14.11.2011zur Kenntnis
Kommission Inklusion05.12.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
"Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen" - Zusammenfassung zentraler Empfehlungen und deren Bedeutung für den LVR als Schulträger
Kenntnisnahme:
Der Schulausschuss nimmt die Zusammenfassung des Gutachtens entsprechend der Vorlage 13/1717 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
Mertens
Zusammenfassung:

Mit dem Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“, vorgelegt im Juni 2011 von den Professoren Klemm und Preuss-Lausitz, werden kurz- und mittelfristige Auf- und Ausbaumaßnahmen eines inklusiven Bildungssystems auf vier Handlungsebenen (Ebene des Landes, der Region, der Einzelschule und inklusionsförderlicher Netzwerke) vorgeschlagen. In ihrem Zusammenspiel solle es möglich sein, bis 2020 einen Inklusionsanteil von 85% zu erreichen. Dies beträfe 100% der Kinder mit Förderbedarf LES und 50% der Kinder mit allen weiteren Förderbedarfen. In der Begründung zur Vorlage 13/1717 wird eine gezielte Auswahl der Empfehlungen aus dem Gutachten präsentiert, die aus Perspektive des LVR als Schulträger bedeutsam sind:

Aktionspläne auf Landes- und auf Regionalebene

Sowohl an den Inklusionsplänen auf Landesebene, als auch auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte soll mit breiter Beteiligung gearbeitet werden. Der LVR als Schulträger gehört jeweils zu den zu beteiligenden Institutionen.

Gremien der Zusammenarbeit und Beteiligung

Die Beteiligung des LVR-Schulträgers wäre, folgt man dem Gutachten, auf Landesebene in einer einzurichtenden Feedbackgruppe gefragt, die den jetzigen Gesprächskreis Inklusion berät, sowie in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Land, Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund, bei dem es z.B. um Fragen der Konnexität gehen solle.

Veränderte Ressourcenzuweisung

Es wird eine throughput-orientierte, regionalisierte Ressourcenzuweisung für die sonderpädagogische Förderung vorgeschlagen. Diese Zuweisung solle auf Grundlage von festgeschriebenen Quoten des Anteils von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf geschehen. Hier könnte der LVR eine verantwortliche Rolle übernehmen.

Veränderungen der Schulstrukturen

Die Förderschulen für Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (LES) sollen ab dem Schuljahr 2012/13 in den Jahrgängen 1 und 5 keine neuen Schüler/innen mehr aufnehmen, sondern in allgemeinen Schulen aufgenommen werden. Bis 2020 sollen sie endgültig ausgelaufen sein. Frei werdende Förderschulen sollen z.B. in Regionale Unterstützungs- und Beratungszentren (REBUS) umgewandelt werden. Zudem sollen sich inklusive Schwerpunktschulen und ,Schulen ohne Schüler´ entwickeln, die die Bedarfe in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören und Kommunikation, Körperliche und motorische Ent wicklung sowie Geistige Entwicklung abdecken. Der LVR würde sich anbieten, in die Diskussionen um Schulträgerschaften für diese Modelle einzusteigen.

Inklusive Unterstützungssysteme

Auf regionaler Ebene solle n sich Beratungseinrichtungen entwickeln, die z.B. Eltern von Kindern mit Behinderungen bei der Antragstellung von Leistungen nach dem SGB unterstützen (Inklusions-Bürgerbüro) oder über inklusive Bildungsangebote informieren bzw. in Konfliktfällen moderieren (Regionale Beratungs- und Konfliktstelle). Diese Einrichtungen dürften aus Sicht des LVR-Schulträgers die örtlichen inklusiven Schulentwicklungen entlasten.

Schülerbeförderung

Wie bereits im Schulgesetz § 97 Abs. 1 festgehalten, sollen Kosten nur für die wirtschaftlichste Beförderung übernommen werden. Bei der Wahl zwischen zwei gleich ausgestatteten Schulen solle die Nähere gewählt werden. Dies sichere einen wesentlichen Aspekt von inklusiver Bildung, nämlich wohnortnahes Lernen. Aus Perspektive des LVR-Schulträgers kann das nur bestätigt werden.


Anlagen: