Das Bundesprogramm "Initiative Inklusion" ist aus dem Ausgleichsfonds des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finanziert und soll in den Handlungsfeldern "Berufsorientierung für behinderte Schülerinnen und Schüler", "Förderung betrieblicher Ausbildung für schwerbehinderte junge Menschen" sowie "Vermittlung älterer arbeitssuchender Menschen mit Schwerbehinderung" die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verbessern.
Das Programm soll von den Ländern durchgeführt werden. In Nordrhein-Westfalen werden die beiden Landschaftsverbände die Handlungsfelder 1 und 2 im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW ausführen.
Zur Durchführung des Handlungsfeldes 1 werden für die dreijährige Programmlaufzeit bei den in diesem Arbeitsfeld bereits tätigen IFD-Trägern 14,5 neue Personalstellen zur Durchführung einer individuellen Begleitung der vertieften Berufsorientierung und zur individuellen Organisation weiterer Module der Berufsfindung eingerichtet und finanziert. Die Einzelmodule werden individuell bewilligt und finanziert.
Im Handlungsfeld 2 sollen individuelle Maßnahmen zur Anbahnung, Vorbereitung und Durchführung betrieblicher Ausbildungen für junge Menschen mit einer Schwerbehinderung finanziert werden.
Zur Durchführung des Programms "Initiative Inklusion" und zur Steuerung und Erfolgskontrolle der Maßnahmen in den Handlungsfeldern 1 und 2 wird beim LVR-Integrationsamt eine dreijährige Projektstelle aus Mitteln der freien Förderung des Programms aktion5 eingerichtet und finanziert.