Für Zuschüsse an Museen bis zu einem Betrag in Höhe von 2.500,00 € ist eine Beschlussfassung des Kulturausschusses nicht erforderlich. Die Verwaltung berichtet regelmäßig über diese Fördermaßnahmen und bittet um Kenntnisnahme.
Im Vordergrund der Fördermaßnahmen stehen Kooperationsprojekte, restauratorische und konservatorische Maßnahmen sowie Vorhaben zur Verbesserung der musealen Infrastruktur.