LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1366
öffentlich
Datum:
04/24/2006
Dienststelle:
Amt 91
Bearbeitung:
Herr Böök
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung15.05.2006empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.05.2006Beschluss
Kulturausschuss07.06.2006zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
100 % drittmittelfinanziertes wissenschaftliches Personal in Dezernat "Kultur, Umwelt";
hier: Einstellungsverfahren
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird bis auf Widerruf ermächtigt, bei 100 % fremdfinanzierten Maßnahmen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege (Verursachergrabungen, Maßnahmen der Stiftung zur Förderung der Archäologie in Braunkohlegebieten sowie Maßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm) befristet bis max. einem Jahr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einzustellen, ohne vorher die Zustimmung zur Maßnahme durch den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung und den Landschaftsausschuss einzuholen. Der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung wird unverzüglich nachträglich über die getroffene Personalmaßnahme informiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine Eigenmittel
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung 

V o i g t s b e r g e r
Begründung:

Begründung:

Mit der Vorlage 10/355 LA vom 26.11.1996 wurde der Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung sowie der Landschaftsausschuss seitens der Verwaltung gebeten, die Verwaltung bis auf Widerruf zu ermächtigen, "bei 100 % fremdfinanzierten Verursachergrabungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege befristet bis max. ein Jahr Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen einzustellen, ohne vorher die Zustimmung zur Personalmaßnahme durch den Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung und den Landschaftsausschuss einzuholen."

Diese Regelung hat sich bisher sehr bewährt.

Die Verwaltung bittet nunmehr darum, diese im Jahr 1996 auf Verursachergrabungen eingeschränkte Ermächtigung auf alle 100 % durch Drittmittel finanzierten und bis max. auf ein Jahr befristeten Einstellungen für wissenschafltiches Personal im Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege auszuweiten.

In der Vorlage 10/355 LA vom 26.11.1996 wurde den Ausschüssen dargestellt, dass das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege insbesondere bei Verursachergrabungen zum Teil sehr kurzfristig Finanzierungszusagen bzw. Auftragsbestätigungen seitens der Auftraggeber erhält, die im Einzelfall dann zu kurzfristigen Einstellungen führen müssen. Diese Beschränkung auf Verursachergrabungen soll auf das Denkmalförderprogramm und Maßnahmen der Stiftung zur Förderung von Archäologie in Braunkohlengebieten ausgeweitet werden, da u.a. die Denkmalfördermittel des Landes seit 2006 nunmehr erstmalig nur noch im laufenden Kalenderjahr gewährt werden und keine Übertragungen in das nächste Jahr mehr möglich sind.

Die Verwaltung wird im Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung nachträglich über die Einstellungsverfahren berichten. Es entstehen für den Landschaftsverband Rheinland keine zusätzlichen Personalkosten.

 

In Vertretung

K a r a b a i c

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden