Antrag-Nr. 13/82
Begründung:
zu Ziffer 1:
Aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Situation, in der sich der LVR und seine Mitgliedskommunen befinden, bedarf es bei allen geplanten Neubaumaßnahmen einer dem Einzelfall angemessenen adäquaten Abwägung, ob die Umsetzung des Bauprojektes zeitlich geschoben werden kann. So ist die Parkverwaltung des Archäologischen Parks derzeit in der Trajanstraße untergebracht. Nach ersten Kostenermittlungen der Verwaltung, die den politischen Gremien in der abgelaufenen Wahlperiode vorgestellt worden sind, ist von einem Investitionsvolumen von ca. 20 Mio. Euro auszugehen. Die CDU-Fraktion hält es für erforderlich, derzeit auf dieses Invest zu verzichten.
zu Ziffer 2:
Da es sich bei Sanierungsmaßnahmen in der Regel um einen konsumtiven Aufwand handelt, der sich unmittelbar auf die Landschaftsumlage auswirkt, bedarf es auch in diesem Bereich einer kritischen Prüfung jeder Einzelmaßnahme.
Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass der Ausbau der Liegenschaft in Heiligenhoven zu einer LVR-Tagungsstätte nicht erforderlich ist. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit der Fortbildungsbedarf anderweitig abgedeckt werden kann. Gleichzeitig ergeht der Prüfauftrag zur alternativen Unterbringung der Museumsverwaltung. Der LVR sollte sich kurz- bis mittelfristig von dieser Liegenschaft trennen. So kann neben den ersparten Aufwendungen für die Sanierung und Bewirtschaftung auch ein Verkaufserlös erzielt werden.
zu Ziffer 3:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2010 berichtet, dass die Schwimmbäder in den LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen in Duisburg und Düsseldorf aufgrund des hohen Sanierungsaufwands aufgegeben werden. Neben den ersparten Sanierungskosten entfallen - laut Aussage der Verwaltung - auch jährliche Betriebskosten in Höhe von 50.000 Euro pro Standort. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Liste der Standorte, die - unabhängig von einem möglichen Sanierungsbedarf - für eine Schließung in Betracht kommen könnten, vorzulegen.
zu Ziffer 4:
Diese Aufstellung ist für eine sachgerechte Bewertung erforderlich.