LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2923
öffentlich
Datum:
12/21/2007
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss10.01.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Zollverein
- Benennung eines Mitglieds in den Stiftungsrat
- Benennung von zwei weiteren Mitgliedern in das Kuratorium
- Abberufung der stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium
Beschlussvorschlag:
"1. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 8 Abs. 1 der Stiftungssatzung den Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland mit sofortiger Wirkung in den Stiftungsrat der Stiftung Zollverein.

2. Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 12 Abs. 2 der Stiftungssatzung folgende weitere Mitglieder für den Landschaftsverband Rheinland mit sofortiger Wirkung in das Kuratorium der Stiftung Zollverein:
a) ___________________________
b) ___________________________

3. Der Landschaftsausschuss beruft mit sofortiger Wirkung die stellvertretenden Mitglieder, Frau Soloch und Herrn Diekmann, aus dem Kuratorium der Stiftung Zollverein ab."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/2923:

Das Kuratorium der Stiftung Zollverein hat in seiner Sitzung am 05.12.2007 eine Satzungsänderung beschlossen. Der LVR hat in Form einer Dringlichkeitsentscheidung (s. Vorlage 12/2921) den Entwürfen zugestimmt. 

Gemäß § 8 der Stiftungssatzung wurde ein Stiftungsrat eingerichtet, der die bisherigen Aufgaben des Kuratoriums übernimmt.
Die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) schlägt vor, den Direktor des LVR in den Stiftungsrat der Stiftung Zollverein zu berufen, da er den bisherigen Neustrukturierungsprozess auf Zollverein maßgeblich in den einschlägigen Verhandlungen mit begleitet hat.

Das Kuratorium der Stiftung Zollverein hat gemäß § 13 der Stiftungssatzung die Aufgabe, den Vorstand und den Stiftungsrat zu beraten und Empfehlungsbeschlüsse zu fassen.

Bisher sind für den LVR drei Mitglieder im Kuratorium der Stiftung Zollverein vertreten, und zwar Herr Runkler (Stellvertreterin: Frau Soloch), Herr Wolff (Stellvertreter: Herr Diekmann) sowie für die Verwaltung des LVR Frau Landesrätin Karabaic.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Stiftungssatzung werden zukünftig jeweils fünf Mitglieder vom Land NRW, der Stadt Essen und dem LVR in das Kuratorium der Stiftung Zollverein entsandt.
Diese Mitglieder des Kuratoriums können gemäß § 12 Abs. 4 der Stiftungssatzung im Verhinderungsfall ihre Stimme mit Bevollmächtigung auf ein Kuratoriumsmitglied übertragen, welches von der gleichen Institution entsandt worden ist, wie sie selbst. Es können demnach keine stellvertretenden Mitglieder mehr benannt werden.

Für die Benennung des Mitglieds in den Stiftungsrat der Stiftung Zollverein, die Benennung der zwei weiteren Mitglieder in das Kuratorium der Stiftung Zollverein sowie die Abberufung der bereits benannten stellvertretenden Mitglieder aus dem Kuratorium der Stiftung Zollverein ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

 

Im Auftrag

K a s c h n y

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden