LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1538
öffentlich
Datum:
08/26/2011
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Herr Flemming
Sozialausschuss20.09.2011zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss05.10.2011zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Sachstand der externen Begutachtung bei Erstanträgen auf ambulante Wohnhilfen von Menschen mit seelischen Behinderung
Kenntnisnahme:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur externen Begutachtungsaktion mit der Vorlage 13/1538 zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
in Vertretung

Hoffmann-Badache
Zusammenfassung:

Im Jahr 2011 werden alle Erstanträge auf ambulante Eingliederungshilfen zum selbständigen Wohnen von Menschen mit seelischen Behinderungen durch interne und externe Begutachtung auf die Frage hin überprüft, ob eine wesentliche Behinderung - und damit die Leistungsberechtigung für Eingliederungshilfen nach dem SGB XII - vorliegt. Zum Zeitpunkt 15.08.2011 sind 1652 Erstanträge eingegangen, derzeit befinden sich noch 562 (34%) in interner Prüfung, 699 (42,3%) wurden einer externen Begutachtung zugeführt. Bei 391 Anträgen (23,7%) war das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung eindeutig aus den Unterlagen zu entnehmen.

Derzeit liegen 315 Gutachten von den ca. 50 für das Dezernat tätigen Gutachtern vor, in 11 Fällen (3,5%) wird keine wesentliche Behinderung festgestellt, in 20 Fällen (7,8%) werden vorrangige Sozialleistungen empfohlen, in 13 Fällen (5,1%) keine Leistungen der Eingliederungshilfe für erforderlich gehalten.

Die Verwaltung wird im 1. Quartal 2012 die Gesamtauswertung der Begutachtungsaktion für das komplette Jahr 2011 vorlegen.


Begründung: