Vorlage-Nr. 13/11
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz gegebenen Auskünfte der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der sachkundigen Bürger zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger zugänglich zu machen. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Internetseiten des LVR zu veröffentlichen.
Begründung der Vorlage Nr. 13/11
Die Mitglieder der Landschaftsversammlung und die in ihren Gremien tätigen sachkundigen Bürger sind zur Auskunft über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ver-pflichtet (§ 15 Abs. 4 der Landschaftsverbandsordnung, § 17 des Korruptionsbekämpfungs-gesetzes und dazu ausführend § 39 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse - siehe Anlage 1).
Die Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungssgesetz müssen in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Nach den zwischen dem Innenministerium des Landes NRW und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Erläuterungen zu § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz ist auch ein Hinweis im Internet auf eine Möglichkeit der Einsichtnahme ausreichend, wenn die betreffenden Daten an einer bestimmten Stelle zur Einsichtnahme durch interessierte Bürgerinnen und Bürger bereitgehalten werden.
Es wird daher vorgeschlagen, wie in der 12. Wahlperiode der Landschaftsversammlung zu verfahren und
1. die erforderlichen Angaben mit dem als Anlage 2 beigefügtem Formblatt abzufragen,
2. auf der Internetseite des Landschaftsverbades Rheinland unter der Information zur Landschaftsversammlung folgenden Hinweis einzufügen :
"Die Auskünfte der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der Gremien über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz können nach Terminabsprache beim Fachbereich Landschaftsversammlung, Repräsentation und Beschwerden (Tel: 0221-809-2794) eingesehen werden."
V o i g t s b e r g e r