LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3766
öffentlich
Datum:
08/21/2014
Dienststelle:
Fachbereich 06
Bearbeitung:
Herr Pleus
Landschaftsausschuss29.08.2014Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland;
hier: Wahlprüfung und Feststellung des Wahlergebnisses
Beschlussvorschlag:
siehe folgende Seite
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Die Wahlzeit der 13. Landschaftsversammlung Rheinland endet mit dem Ablauf der allgemeinen Wahlzeit der Mitgliedskörperschaften (§ 7b Abs. 9 LVerbO). Nach § 14 Abs. 2 S. 1 KWahlG endet die Wahlperiode bei allgemeinen Wahlen mit Ablauf des Monats, in dem die Wahl stattgefunden hat, mithin am 31.05.2014. Die neue Wahlperiode beginnt am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats (§ 14 Abs. 2 S. 2 KWahlG).

Gemäß § 7b Abs. 1 S. 1 LVerbO wählen die Vertretungen der Mitgliedskörperschaften innerhalb von 10 Wochen nach Beginn ihrer Wahlzeit die Mitglieder der Landschaftsversammlung. Alle Mitgliedskörperschaften haben zwischen dem 23.06. und 04.07.2014 die Mitglieder der 14. Landschaftsversammlung gewählt.  

Aufgrund der Einwohnerzahlen der Mitgliedskörperschaften waren insgesamt 98 Mitglieder direkt zu wählen.

Die Reservelisten sind von den für das Gebiet des LVR zuständigen Landesleitungen der Parteien und Wählergruppen, die in mindestens einer der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften vertreten sind, bis zum 22. Tag nach dem Wahltag der allgemeinen Kommunalwahlen bei der Direktorin des LVR einzureichen. Folgende Parteien und Wählergruppen haben Reservelisten eingereicht:
CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke., Freie Wähler NRW, AfD und Piraten. 
Hinsichtlich der Zulassung der Reserveliste der AfD (siehe Ziffer 1.5.2.4 der Begründung) wird auf das Ergebnis der Prüfung in der Begründung hingewiesen. Alle eingereichten Reservelisten wurden zugelassen.

Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in den Mitgliedskörperschaften erstreckte sich auf:
- Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen
- Wahlverfahren und Anzahl der direkt zu wählenden Mitglieder
- Erfüllen der angegebenen Wählbarkeitsvoraussetzungen
- Verhältnis Bediensteter / Mitglied der Vertretung
- Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
- Richtigkeit von weiteren Angaben auf dem Wahlergebnisvordruck
- Vorliegen der Erklärung zur Annahme der Wahl

Die Sitzverteilung in der LVers aufgrund des Wahlergebnisses in den Mitgliedskörperschaften entspricht nicht dem Ergebnis, das sich bei einer Sitzverteilung nach dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare/Niemeyer auf der Grundlage der von den Parteien und Wählergruppen bei den Wahlen zu den Vertretungen der Mitgliedskörperschaften erzielten gültigen Stimmen ergeben würde. Deshalb ist nach
§ 7b Abs. 4 LVerbO ein Verhältnisausgleich durchzuführen. Dazu ist eine neue Ausgangszahl für die Verteilung weiterer Sitze zu bilden.

Der 14. Landschaftsversammlung gehören 124 Mitglieder an. Die Mitglieder verteilen sich wie folgt:
- 47 Mitglieder CDU
- 38 Mitglieder SPD
- 16 Mitglieder Grüne
-  7 Mitglieder FDP
-  6 Mitglieder Die Linke.
-  3 Mitglieder Freie Wähler NRW
-  3 Mitglieder AfD
-  2 Mitglieder Piraten
-  1 Mitglied Duisburger Alternative Liste (DAL)
-  1 Mitglied Deine Freunde  


Begründung: