Die Verwaltung legt dem Landesjugendhilfeausschuss eine Neufassung der Förderrichtlinien für Projekte in der Kinder- und Jugendhilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes Rheinland gem. § 85 Abs. 2 Ziff. 4 SGB VIII vor.
Wichtigste Neuerungen sind die Senkung des Eigenanteils von 30 % auf 10 %
der Gesamtfinanzierung und der Verzicht auf eine jährliche Festlegung der Themenschwerpunkte.