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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/75
öffentlich
Datum:
01/11/2011
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss25.01.2011empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss16.02.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss18.02.2011empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung28.02.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushalt 2011, Ambulant vor stationär im Freizeitbereich
Beschlussvorschlag:
„Ambulant vor Stationär im Freizeitbereich“ wird langfristig als Maßnahme des LVR verankert. Dazu wird das Teilprodukt 01707004 beibehalten; die Höhe der im Haushalt einzustellenden Aufwendungen wird entsprechend den bereits beschlossenen Förderrichtlinien an die jetzigen Bedingungen (höhere Fallzahl im ambulanten Bereich) angepasst.
Begründung:

Der Landschaftsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 29.3.2006 auf Beschlussempfehlung des Sozialausschusses vom 14.3.2006 beschlossen, für die Modellförderung „Ambulant vor stationär im Freizeitbereich“ bis zum Haushaltsjahr 2010 pro Jahr 400.000,00 € in ein neues Teilprodukt zum Produkt „Ambulant betreutes Wohnen“ einzustellen. Am 12.09.2006 hatte der Sozialausschuss in seiner Sitzung den Fördergrundsätzen der Modellförderung "Ambulant vor stationär im Freizeitbereich" gemäß Vorlage Nr. 12/1688 einstimmig zugestimmt. Der Ansatz von 400.000,00 € pro Jahr wurde für zwei unterschiedlich ausgestaltete Fördermodelle genutzt. Zum einen wurden Mittel von 208.000,00 € für Leuchtturmprojekte zur Verfügung gestellt, mit denen in Methodik und Inhalt neuartige Angebote geschaffen werden oder mit denen neue Arbeitsansätze gewonnen und verbreitet werden sollten. Zum anderen wurden für das gesamte Rheinland Mittel von 192.000,00 € für eine individuelle Unterstützung von Menschen bereitgestellt, die mit einer Behinderung selbstständig mit oder ohne ambulante Betreuung leben, um auf diesem Weg die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an bereits bestehenden Freizeitangeboten in ihrem Lebensumfeld zu fördern.

Die Förderung „Ambulant vor Stationär im Freizeitbereich“ muss als voller Erfolg und wichtiger Beitrag zur Inklusion gewertet werden. Mit den Leuchtturmprojekten konnten  mehrere sehr
gute Ideen nicht nur in die Tat umgesetzt werden, viele der Projekte haben sich über den Förderzeitraum hinaus bewährt und bilden noch immer ein unersetzliches Angebot für Menschen mit Behinderungen im Rheinland. Im Gegensatz zu vielen anderen bestehenden Angeboten setzen sie den Fokus auf Inklusion. Ohne die Anschubfinanzierung durch die Förderung wären diese Projekte nicht möglich gewesen.

Durch die individuelle Unterstützung wurde dem anspruchsberechtigten Personenkreis ein individuelles Freizeitgeld für die Wahrnehmung von inklusiven Angeboten ausbezahlt. Dadurch wurden behinderte und nicht behinderte Menschen durch sportliche und/oder kulturelle Aktivitäten in der Freizeit in besonderer Weise zusammen gebracht. Das individuelle Freizeitgeld wurde ausgesprochen gut angenommen. Es fördert daher den Übergang vom Betreuten ins Ambulante Wohnen und ist eine bei relativ geringen Kosten höchst wirksame Maßnahme zur Umsetzung des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das individuelle Freizeitgeld hat die selbstständige Lebensgestaltung für viele Menschen ermöglicht oder begünstigt und Begegnungen von nichtbehinderten und behinderten Menschen selbstverständlicher gemacht. Mit dem Freizeitgeld finanzierten anspruchsberechtigte Personen Mitglieds- oder Teilnehmerbeiträge für Sportvereine oder das Fitness-Studio, für Kurse und Bildungsangebote, wie z.B. Koch- oder Nähkurse bei der VHS, Kurse oder Angebote in den Bereichen Kunst, Musik oder Umgang mit PCs. Mit dem Freizeitgeld konnten Menschen mit Behinderungen zum Beispiel auch in den Zoo, ins Kino oder einmal auf ein Spiel „ihres“ Fußballclubs gehen. Die Verteilung des individuellen Freizeitgeldes erfolgte über die KoKoBes. Allein in Wuppertal haben 2010 beispielsweise über 110 Menschen das Freizeitgeld für sinnvolle, inklusive Freizeitgestaltung genutzt. Ohne das individuelle Freizeitgeld wären die Angebote kommunaler oder freigemeinnütziger Bildungsträger oftmals nicht bekannt geworden, die Hemmschwelle wäre zu groß gewesen diese wahrzunehmen oder das Budget schlichtweg zu klein, um die Kosten für eine inklusive Freizeitgestaltung zu tragen. Zwar kann die Finanzierung von Tagesgestaltenden Angeboten nun auch im Rahmen des Hilfeplanverfahrens beantragt werden, wobei die bewilligten Einheiten von den Betreuungsstunden abgezogen werden. Die Beantragung der Tagesgestaltenden Angebote ist jedoch bürokratischer und nicht niedrigschwellig, so dass sie oftmals vom berechtigten Personenkreis gar nicht in Anspruch genommen wird. Die Tagesgestaltenden Angebote sind daher kein Ersatz für das indivi duelle Freizeitgeld.

Unterschrift:
Daniela Glagla (Fraktionsassistentin) Daniela Glagla (Fraktionsassistentin)
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden