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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Antrag-Nr. 12/339
öffentlich
Datum:
01/29/2009
Antragsteller:
CDU
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Buch- und Betriebsprüfung in Stiftungen
Beschlussvorschlag:

"Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass dem LVR-Fachbereich Rechnungsprüfung das Recht der Buch- und Betriebsprüfung gemäß § 103 Absatz 2 Nr. 2 GO NRW in den Stiftungen eingeräumt wird, an denen der LVR als Mitstifter oder Zustifter beteiligt ist und in denen keine eigene Innenrevision eingerichtet ist, aber aufgrund des Umfanges der Geschäfte und der Bedeutung für den LVR eine solche als erforderlich angesehen wird.
Soweit hierfür eine Änderung der Satzung der jeweiligen Stiftung erforderlich sein sollte, wird die Verwaltung beauftragt, in den Stiftungsgremien auf die notwendige Satzungsänderung hinzuwirken."

Begründung:

Der LVR hat sich in den letzten Jahren verstärkt durch Mit- und Zustiftungen an Stiftungen beteiligt und damit einen Weg in die rheinische Kulturförderung eingeschlagen, einerseits Kultureinrichtungen auf ein gesichertes finanzielles Fundament zu stellen und andererseits die Vorteile flexiblerer Organisationsformen für die Erfüllung des kulturellen Auftrages zu unterstützen.

Die CDU-Fraktion begrüßt und unterstützt das Engagement des LVR an Stiftungen und den Aufbau eines Kulturnetzwerkes.

Zur Wahrung der Interessen des LVR und zur Minimierung der finanziellen Risiken im Rahmen des eingegangenen Stiftungsengagements hält es die CDU-Fraktion für erforderlich, das Handeln der Stiftungen, an denen der LVR beteiligt ist, durch eine unabhängige Instanz des LVR in regelmäßigen Abständen prüfen zu lassen.

Gemäß § 103 Absatz 2 Nr. 2 GO NRW ist es möglich, dem LVR-Fachbereich Rechungsprüfung das Recht der Buch- und Betriebsprüfung in diesen Stiftungen einzuräumen.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden