Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen.
Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Gewinnverwendung oder Verlustbehandlung zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die AWITO AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein - Westfalen in Köln.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, nach dem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LVR-Jugendhilfe Rheinland vermittelt.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland schließt das Wirtschaftjahr zum 31.12.2008 mit einem Jahresverlust in Höhe von 240.265,45 € ab.
Der Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung vom 24.09.2009 mit Vorlage Nr. 12/4360 beraten und hierbei einstimmig dem Landschaftsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten: