LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1947
öffentlich
Datum:
11/17/2006
Dienststelle:
OE 7
Bearbeitung:
Frau Lincoln-Codjoe
Sozialausschuss05.12.2006Beratung
Tagesordnungspunkt:
Evaluation des LVR Anreizprogramms "Freizeitbeihilfe für selbständiges betreutes Wohnen"
Kenntnisnahme:
Die Vorlage Nr. 12/1947 zur Evaluation des Anreizprogramms für Menschen mit Behinderungen zur Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Grundsatzes des Vorrangs offener Hilfen durch das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung
  
H o f f m a n n - B a d a c h e

Begründung der Vorlage 12/1947

 

Evaluation des LVR Anreizprogramms „Freizeitbeihilfe für selbständiges betreutes Wohnen“

In seiner Sitzung am 29.11.2005 hat der Sozialausschuss mit der Vorlage 12/905 „Anreizprogramm für Menschen mit Behinderungen zur Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Grundsatzes des Vorranges offener Hilfen“ beschlossen, ab dem 01.01.2006 jedem behinderten Menschen, der erstmals ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum selbständigen Wohnen in Anspruch nimmt, für das erste Jahr der Maßnahme einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 35 € (= ca. 50 % des monatlichen Taschengeldes von Heimbewohner/innen) zur Finanzierung von Freizeitaktivitäten zu zahlen.

Weiterhin umfasste der Beschluss die Bitte an das Zentrum für Evaluation und Planung Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen, die Maßnahme im Rahmen der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung zu untersuchen.

Das ZPE hat im Juli und August 2006 eine Erhebung durchgeführt, mit dem Ziel, Aufschlüsse darüber zu erhalten, ob diese „Freizeitbeihilfe“ bei den betroffenen Menschen mit Behinderungen und bei den relevanten Personen ihres informellen und professionellen Umfeldes bekannt ist und ob diese „Freizeitbeihilfe“ dazu beiträgt, dass Menschen mit Behinderungen in ihrer Entscheidung bestärkt werden, aus einem Wohnheim auszuziehen.

Mit dem beigefügten Bericht legt das ZPE die Ergebnisse seiner Untersuchung vor.

 

In Vertretung

H o f f m a n n - B a d a c h e

Anlagen: