In ihrer Sitzung am 27.03.2009 hat die 12. Landschaftsversammlung die Prüfungsordnung NRW für die Durchführung der Prüfung zur Erlangung des anerkannten Abschlusses „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ zur Kenntnis genommen und den Erlass einer Gebührenordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ für den Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit dieser Vorlage erstellt die Verwaltung einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung der im April 2010 in Kraft getretenen Gebührenordnung. Darüber hinaus informiert die Verwaltung mit dieser Vorlage über die behinderungsspezifischen Bedarfe im Curriculum der Fortbildungen. Dies gilt insbesondere für die Beschäftigung von Menschen mit einer schwerstmehrfachen Behinderung, Menschen mit herausforderndem Verhalten sowie Menschen mit einer psychischen Behinderung. Für den letztgenannten Personenkreis wird die Geschäftsführerin des Beruflichen Trainingszentrums Köln (BTZ), Frau Steier-Mecklenburg, in der Sitzung des Sozialausschusses vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.