LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2495
öffentlich
Datum:
10/19/2012
Dienststelle:
Fachbereich 83
Bearbeitung:
Frau Hof
Krankenhausausschuss 305.11.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 206.11.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 407.11.2012empfehlender Beschluss
Krankenhausausschuss 108.11.2012empfehlender Beschluss
Gesundheitsausschuss09.11.2012empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Wirtschaftsplanentwürfe 2013 des LVR-Klinikverbundes
Beschlussvorschlag:
1. Die Wirtschaftsplanentwürfe des LVR-Klinikverbundes für das Jahr 2013 einschließlich der ihnen vorangestellten Betrauungsakte, des Kassenkreditrahmens und der Verpflichtungsermächtigungen werden in der Fassung der Vorlage Nr. 13/2495 festgestellt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftsplanentwürfe 2013 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggfs. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführungen in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung der endgültigen Wirtschaftspläne vorzunehmen, soweit diese keine Auswirkungen auf die ausgewiesenen Ergebnisse haben.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung 

W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:
Die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplanentwürfe 2013 des LVR-Klinikverbundes wurden am 28.09.2012 als Anlage zum Entwurf der Haushaltssatzung 2013 in die Landschaftsversammlung eingebracht (Vorlage Nr. 13/2423); sie wurden von dort den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugeleitet. Der LVR-Klinikverbund plant für die LVR-Kliniken für das Wirtschaftsjahr 2013 einen Überschuss in Höhe von 5.430 T€ (Vorjahr 5.600 T€) und für die LVR-Krankenhauszentralwäscherei einen Überschuss in Höhe von 18 T€ (Vorjahr 10 T€).

Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden