LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/4138
öffentlich
Datum:
03/05/2009
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Stiftung Schloss Dyck;
hier: Benennung eines Mitglieds in den Stiftungsrat
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Stiftung Schloss Dyck mit sofortiger Wirkung folgendes Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Dyck:
1. __________________________
2. Verwaltung gemäß § 113 Abs. 2 GO"
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gem. Entschäd.Satzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/4138:


Im Rahmen der wirtschaftlichen Sanierung der Stiftung Schloss Dyck hat der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 11.12.2008 dem Entwurf der notariellen Urkunde (Rahmenvertrag) und den Änderungen der Satzung der Stiftung Schloss Dyck zugestimmt und die Verwaltung mit der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beauftragt (vgl. Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3787/1).

Die Genehmigung und notarielle Unterzeichnung der Urkunde sowie der geänderten Stiftungssatzung ist am 18.12.2008 erfolgt.

Gemäß § 8 Abs. 1 der geänderten Stiftungssatzung hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, zukünftig zwei Mitglieder (bisher war nur der LVR-Direktor satzungsgemäß Mitglied des Stiftungsrates) in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Dyck zu entsenden.
Von den dem Landschaftsverband Rheinland zukünftig zustehenden zwei Stiftungsratssitzen entfällt gemäß
§ 113 Abs. 2 GO ein Sitz auf die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland.

Für die Benennung des Stimmrechts ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.

 

In Vertretung

H ö t t e

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden