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LANDSCHAFTSVERSAMMLUNG
RHEINLAND
Ergänzungsantrag-Nr. 13/127/1
öffentlich
Datum:
10/25/2011
Antragsteller:
CDU
Schulausschuss14.11.2011empfehlender Beschluss
Kommission Inklusion05.12.2011zur Kenntnis
Landschaftsausschuss09.12.2011Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Schulpolitischer Konsens für Nordrhein-Westfalen;
Gemeinsame Leitlinien von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN für die Gestaltung des Schulsystems in Nordrhein-Westfalen vom 19.07.2011
hier: Schreiben des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 20.07.2011
hier: Schulträgerstruktur für die verbleibenden Förderschulen rechtzeitig klären!
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung des Landschaftsverbandes wird aufgefordert, im Hinblick auf die von der Landesregierung vorgestellten Vorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW mit den beteiligten Akteuren (Schulministerium, Kommunale Spitzenverbände, LWL) frühzeitig zu der Frage einer eventuellen Schulträgerschaft unter dem Dach der Landschaftsverbände für die verbleibenden Förderschulen in die Verhandlungen einzutreten.

Begründung des Ergänzungsantrages:

In der Sitzung des SchulA vom 19.09.2011 wurde beschlossen, den Antrag Nr. 13/127 der CDU auf den darauf folgenden SchulA zu verschieben.

Begründung des Ursprungsantrages:

Angesichts der Inklusionsdebatte steht das Förderschulsystem vor weitreichenden Veränderungen. So empfehlen auch die Professoren Klaus Klemm und Ulf Preuss-Lausitz in ihrem Gutachten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen an die Landesregierung NRW im Juni 2011, die Frage der Schulträgerschaft für die zukünftig noch zu erhaltenden Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen, Körperliche und Motorische Entwicklung sowie Geistige Entwicklung rechtzeitig zu klären. 

Aus Sicht der CDU-Fraktion im Landschaftsverband Rheinland ist bereits heute zu erkennen, dass ein Großteil der Schülerschaft bezüglich ihres Förderbedarfes nach nicht eindeutig definierten Kriterien zu einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung oder Geistige Entwicklung zugewiesen wird. So zeigen sowohl die Machbarkeitsstudien des LVR aus den Jahren 2006 bzw. 2008, als auch die Erfahrungen vieler Kommunen, dass bei ca. einem Drittel der Schülerinnen und Schüler eine hohe Übereinstimmung bezüglich der Förderbedarfe in diesen beiden Förderschwerpunkten besteht. An den Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sehen und Hören erzielt der Landschaftsverband Rheinland auch Dank der eigenen, sehr effektiv praktizierten Frühförderung eine hohe Rückführungsquote in die allgemeinen Schulen. Zudem fördert der LVR grundsätzlich sehr wirkungsvoll die wohnortnahe inklusive Beschulung und Betreuung der Menschen mit Behinderungen in seinem Zuständigkeitsbereich.

Bereits diese Beispiele belegen die Notwendigkeit, Schulentwicklungsplanung überregional, effektiv und zukunftsfest für die noch verbleibenden Förderschulen aufeinander abzustimmen.

Daher will die LVR-CDU-Fraktion geklärt wissen, ob zukünftig alle öffentlichen Förderschulen, die auch weiterhin in einem inklusiven Schulsystem in NRW bestehen bleiben, unter Trägerschaft der beiden Landschaftsverbände geführt werden können bzw. sollen.

Unterschrift:
Frank Boss

Fraktionsgeschäftsführer Frank Boss
Fraktionsgeschäftsführer


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden