Ergänzungsvorlage-Nr. 13/3115/1
Beschlussvorschlag:
1. Der Wirtschaftsplanentwurf der LVR-Jugendhilfe Rheinland für das Jahr 2014 einschließlich des Kassenkreditrahmens wird in der Fassung der Vorlage Nr. 13/3115/1 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplanentwurf 2014 bis zur Drucklegung noch an die aktuelle Entwicklung anzupassen und ggf. erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführungen in den Veränderungsnachweisen bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.
Begründung zur Vorlage 13/3115/1:
Der Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 den Tagesordnungspunkt mit der Vorlagen Nr. 13/3115 "Wirtschaftsplan-Entwurf 2014 der LVR-Jugendhilfe Rheinland" auf die Sitzung am 18.11.2013 vertagt. Gegenüber der gebundenen Fassung haben sich keine Änderungen ergeben. Die Beratungsfolge des Wirtschaftsplanentwurfes 2014 bis zur Feststellung durch die Landschaftsversammlung wird mit der Ergänzungsvorlage 13/3115/1 sichergestellt.
Begründung zur Vorlage 13/3115:
Im Rahmen der Einbringung des Haushaltes 2014 in der Sitzung der Landschaftsversammlung am 09.09.2013 wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplanentwürfe als Anlage zur Haushaltssatzung vorgelegt.
Der Betriebsaussschuss berät gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 der Betriebssatzung für die Jugendhilfeeinrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland über den Entwurf des Wirtschaftsplanes der LVR-Jugendhilfe Rheinland.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf Teil D des gebundenen Exemplares verwiesen.
Sollten wesentliche rechtskräftig genehmigte Entgeltvereinbarungen für das Jahr 2014 sowie Änderungen bei den Vermögensplänen/Investitionsprogrammen noch rechtzeitig vor den anstehenden Beratungen vorliegen, so ist beabsichtigt, die entsprechenden Ergebnisse im Rahmen einer Ergänzungsvorlage in die Wirtschaftspläne einzustellen. Sollte dies im zeitlichen Rahmen nicht möglich sein, bittet die Verwaltung um Zustimmung, die Wirtschaftsplanentwürfe bis zur Drucklegung ggfs. anzupassen, soweit diese Anpassungen keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis haben.
Es handelt sich um eine Empfehlungsvorlage für die Landschaftsversammlung am 16.12.2013.
komm. Betriebsleitung
Z e n s e n