LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3893
öffentlich
Datum:
01/16/2009
Dienststelle:
OE 9
Bearbeitung:
Herr Schleiermacher
Kulturausschuss11.02.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss18.02.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss27.02.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Ausstellungen der LVR-Museen in künftigen Haushaltsjahren
Beschlussvorschlag:
"1. Der Planung und Durchführung der in der Vorlage Nr. 12/3893 aufgeführten Ausstellungen in den Jahren 2010 ff. wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Zusagen und Verpflichtungen einzugehen.
3. Die gemäß Ziffer 2 gemachten Erklärungen müssen sich in den jeweiligen Jahren im Rahmen von höchstens 60 % der in der Vorlage Nr. 12/3893 dargestellten Kosten halten."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/3893:

Die beiliegende Darstellung gibt einen Überblick über die in den Jahren ab 2010 in den LVR-Museen geplanten Ausstellungen.

Bei den einzelnen Ausstellungen sind - soweit derzeit kalkulierbar - die voraussichtlichen Kosten und die erwarteten Besucherzahlen angegeben. Bei den Kosten handelt es sich grundsätzlich um Eigenmittel. Fremdmittel werden nur berücksichtigt, wenn hierfür bereits eine verbindliche Zusage vorliegt.

Selbstverständlich wird die Verwaltung alle erdenklichen Bemühungen unternehmen, um für die Ausstellungen Drittmittel einzuwerben. Zu einem so frühen Zeitpunkt liegen aber naturgemäß wenige verbindliche Zusagen vor. In den Kostenkalkulationen sind keine Finazierungsrisiken durch Eintrittserlöse enthalten.

Ausstellungen mit einem großen Kostenvolumen haben in der Regel eine lange Vorlaufzeit, so dass es notwendig ist, Verpflichtungen bereits vor Beginn des Jahres einzugehen, in dem die Ausstellung gezeigt werden soll.

Hierzu wird  entsprechend dem Verfahren in den vergangenen Jahren um eine Handlungsermächtigung erbeten. Als Handlungsermächtigung wurden 60 % der kalkulierten Ausstellungskosten, die ab 2010 anfallen, berücksichtigt. Die entsprechenden Beträge sind in der Anlage bei den einzelnen Museen aufgeführt.

Entsprechend dem bestehenden Verfahren wird dem Kulturausschuss über den Stand und die Abwicklung der Ausstellungen mit einem größeren Kostenvolumen u.a. im Rahmen des Ausstellungscontrollings berichtet.

 

In Vertretung

K a r a b a i c

Anlagen: