Die Verwaltung wird beauftragt, als Grundlage für eine finanzielle Förderung ein Konzept für die Förderung sportlicher Aktivitäten der Menschen mit Behinderungen im HPH-Netz zu erarbeiten. Dabei sind sowohl die interne Förderung sportlicher Aktivitäten als auch der Besuch von sowie die Teilnahme an externen Veranstaltungen einzubeziehen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt grundsätzlich zu prüfen, ob und wie der LVR als Kostenträger der Eingliederungshilfe einen Sporttag unter Einbeziehung von Wohneinrichtungen und WfbM durchführen könnte, um den Stellenwert des Sports für die Integration behinderter Menschen im Rheinland zu verdeutlichen und zu befördern.