Dem Vorschlag der Mitglieder der Kommission Inklusion, die Kommissionssitzungen zukünftig öffentlich durchführen zu können, soll entsprochen werden.
Die Möglichkeit der öffentlichen Durchführung von Sitzungen der Kommission Inklusion wird als Ausnahmetatbestand in § 35 Absatz 5 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des LVR und ihrer Ausschüsse mit aufgenommen.