Antrag-Nr. 13/139
Begründung:
Bei der Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderungen hat die Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt, dass der Fehlbetrag je betreutem Kind beim Landschaftsverband Rheinland deutlich höher liegt als im Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Bei erheblich höheren Standards entstehen beim LVR weitaus höhere Fahrtkosten. Diese betragen je betreutes Kind beim LVR 1.388 €, beim LWL jedoch nur 810 €. Der Fehlbetrag zur Tagesbetreuung von Kindern mit Behinderungen betrug im LVR im Jahre 2009 17.972 €, während beim LWL ein Fehlbetrag in Höhe von 11.119 € entstanden ist.