Integrationsprojekte gem. §§ 132 ff SGB IX unterliegen - als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes - den gleichen Arbeitgeberverpflichtungen, die im § 81 SGB IX für alle Arbeitgeber geregelt sind. Dabei sind die besonderen Regelungen des § 81 Abs. 4 Ziff. 2 und 3 SGB IX (Anspruch der schwerbehinderten Menschen auf inner- und außerbetriebliche Maßnahmen der beruflichen Bildung) für Integrationsprojekte noch einmal im § 133 SGB IX festgelegt (Maßnahmen der inner- oder außerbetrieblichen beruflichen Weiterbildung, soweit erforderlich). Es obliegt demnach den Unternehmen, entsprechende Angebote der innerbetrieblichen beruflichen Bildung zu machen bzw. außerbetriebliche Fortbildungen für die Beschäftigten zu ermöglichen.
Das LVR-Integrationsamt bietet darüber hinaus in seinem regelmäßig stattfindenden Schulungsprogramm jährlich zwei spezielle Fortbildungen für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Betriebsleitungen aus Integrationsprojekten an - die Ausschreibung dieses Seminars durch die Abteilung "Schulung und Öffentlichkeitsarbeit" des LVR-Integrationsamtes ist als Anlage beigefügt. Die hohe Nachfrage nach diesem Seminar bestätigt den Fortbildungsbedarf auf Seiten der Geschäftsführungen und Betriebsleitungen.