LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/3735
öffentlich
Datum:
06/10/2014
Dienststelle:
OE 4
Bearbeitung:
Herr Möller
Landesjugendhilfeausschuss18.06.2014empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Finanzielle Beteiligung des LVR an der Aufstockung des Fonds „Heimerziehung West"
Beschlussvorschlag:
1.Der LVR ist grundsätzlich bereit, sich gem. Vorlage-Nr. 13/3735 an den Kosten der Aufstockung des Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" ("Heimerziehung West") in Höhe von 1.000.000,00 Euro sowie der Liquiditätssicherung des Fonds zu beteiligen.

2. Der LVR beteiligt sich an der Liquiditätssicherung des Fonds, indem 300.000,00 Euro aus dem Haushalt 2015 als überplanmäßige/r Auszahlung/Aufwand auf das Jahr 2014 sowie die Quartalszahlungen II bis IV/2014 vorgezogen werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, zwecks Aufstockung des Fonds 1.000.000,00 Euro in den Haushalt 2015 einzustellen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:050
Erträge:300.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:300.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Die derzeitigen finanziellen Mittel des Fonds "Heimerziehung West" werden Anfang 2015 aufgebraucht sein. Um den Ansprüchen der Betroffenen gerecht werden zu können, sollen die Fondsmittel um 105,9 Mio. Euro aufgestockt werden. Auf das Land NRW entfällt ein Anteil von rund 9,6 Mio. Euro. Für die beiden Landschaftsverbände ist eine Beteiligung in Höhe von je 1 Mio. Euro angedacht.

225.000,00 Euro Restzahlungen für 2014 wurden bereits zur kurzfristigen Liqiditätssicherung des Fonds innerhalb des Haushaltjahres vorgezogen.

Um für den Zeitraum bis zur Aufstockung den Fonds arbeitsfähig zu halten, sollen 300.000,00 Euro aus dem Haushalt 2015 als überplanmäßige/r Auszahlung/Aufwand auf das Jahr 2014 vorgezogen werden.

 


Begründung:
Anlagen: