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Antrag-Nr. 12/153
öffentlich
Datum:
10/23/2006
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Sozialausschuss24.10.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Förderung der IFD im Jahr 2007
Beschlussvorschlag:
1. Der Sozialausschuss hält die IFD-Vermittlung für
ein bewährtes Instrument zur erfolgreichen Vermittlung
schwerbehinderter Menschen mit besonderen Handicaps in den
ersten Arbeitsmarkt.

2. Das Problem der nicht ausreichenden Refinanzierung des IFD ist
jedoch weiterhin aktiv anzugehen und zu lösen. Der
Sozialausschuss unterstützt die Verwaltung daher in ihrem
Bemühen, eine Refinanzierung sicherzustellen und bittet sie,
neben den erneuten Gesprächen auf Bundesebene noch einmal mit
der Regionaldirektion und den Agenturen für Arbeit, den ARGE´n
und den Optionskommunen Gespräche zu führen mit dem Ziel,
Kontingentvereinbarungen abzuschließen oder zumindest vermehrt
Einzelbeauftragungen vorzunehmen und den Vermittlungsgutschein
offensiv einzusetzen und einzulösen.
Begründung:

Das Angebot des IFD hat sich nicht nur im Bereich der Begleitung – der seit vielen Jahren erfolgreich durch das Integrationsamt finanziert wird –  sondern auch im Bereich der Vermittlung inhaltlich bewährt. Der IFD ist mit seinen spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der richtige Ansprechpartner, um schwerbehinderte Menschen mit besonderen Handicaps erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

Seitdem die Agentur für Arbeit für die Finanzierung der IFD keinen unmittelbaren gesetzlichen Auftrag mehr hat und die Integrationsämter die Strukturverantwortung bekommen haben, hat die IFD-Vermittlung ein Refinanzierungsproblem.

Die Agentur für Arbeit hat sich lange Zeit fast vollständig aus der Refinanzierung von Beauftragungen der IFD-Vermittlung verabschiedet. Der Vermittlungsgutschein, der teilweise vergeben wurde, ist für diese spezielle Aufgabe das falsche Instrument und wurde darüber hinaus teilweise sehr restriktiv angewandt und eingelöst. Mittlerweile wurden – nicht zuletzt durch die beharrliche Intervention der Integrationsämter – formale und rechtliche Probleme gelöst. Über noch bestehende Probleme wird weiter mit der Bundesagentur für Arbeit gesprochen. Dies zeigt erste Erfolge, da einzelne Agenturen, ARGE´n und Optionskommunen die IFD-Vermittlung jetzt offensiv nutzen und sogar Kontingentvereinbarungen abschließen, die die langfristige erfolgreiche Arbeit des IFD sichern. Dieser Weg ist durch erneute und nochmalige Gespräche weiter zu unterstützen. Dabei ist die Agentur für Arbeit auch dazu zu bewegen, die eigenen Mittel aus der Ausgleichsabgabe für die Beauftragung zu verwenden.

Unterschriften:
gez. Klaus Brausch
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler

Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden