Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen „PsychEntgG“ vorgelegt. Der Regierungsentwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll am 25. Mai 2012 abschließend beraten werden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat gemeinsam mit den Fach- und Berufsverbänden eine gemeinsame Resolution verfasst, die drei wesentliche Forderungen zur Anpassung des Gesetzesentwurfs formuliert:
· vollständige Finanzierung des zunehmenden psychiatrischen und psychosomatischen Versorgungsbedarfs
· gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs der Krankenhäuser auf eine vollständige Finanzierung aller Aufgaben und Leistungen der Pflichtversorgung
· Refinanzierung der tarifbedingten Personalkostenentwicklung in voller Höhe und die Einführung des Kostenorientierungswertes
Weiter fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft einen Ausgleich für die hohen Tarifabschlüsse 2012 und die Einführung eines Kostenorientierungswertes.
Die Tarifabschlüsse 2012/2013 verursachen für den LVR-Klinikverbund Kosten in Höhe von insgesamt 20.361.000 €. Die Mehrkosten für das Jahr 2012 in Höhe von 11.992.000 € sind bislang nur zu 76 % durch die gesetzlichen Krankenkassen refinanziert.