Vorlage-Nr. 13/833
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2009 des Landschaftsverbandes Rheinland wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW entsprechend der Vorlage 13 / 833 festgestellt.
2. Der in 2009 entstandene Jahresfehlbetrag wird aufgrund der Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 50.821.815,43 € gedeckt.
3. Dem LVR-Direktor wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.