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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/170
öffentlich
Datum:
12/22/2012
Antragsteller:
Die Linke.
Landesjugendhilfeausschuss20.01.2012empfehlender Beschluss
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung30.01.2012empfehlender Beschluss
Landesjugendhilfeausschuss31.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen 2012: Personal Landesjugendamt
Beschlussvorschlag:
Zur angemessenen Bewältigung der dem Fachbereich 42 auferlegten Aufgaben, wird dort (bzw. nach deren Verlagerung der FB 41) das Personal in geeignetem Maß aufgestockt. Der Stellenplan wir entsprechend angepasst, die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.
Begründung:

Der LVR wurde von den Kosten der PG 074 „Leistungen zur vorschulischen Bildung“ völlig überrascht. Im Haushaltsansatz 2011 des Dezernates Jugend wurde für die Planung der Jahre 2012 und 2013 von Einsparungen in Höhe von 10 Millionen Euro ausgegangen. Stattdessen wird inzwischen mit einer Steigerung für 2012 von 116,4 auf 142,7 Millionen und für 2013 von 118,7 auf 147,6 Millionen geplant.

 

Ein Kalkulationsfehler eines solchen Ausmaßes ist nicht allein mit der Tatsache zu erklären, dass die Träger der Einrichtungen nach Abschluss des Kindergartenjahres einige Jahre Zeit haben, die Betriebskostenabrechnungen bei den örtlichen Jugendämtern zur Weiterleitung an den LVR einzureichen. Vielmehr liegt die jahrelange Verkennung der Kostenanstiege in diesem Bereich sicher auch am viel zu knapp bemessenen Personal des LVR im zuständigen Bereich, dafür gibt es eine Reihe von Hinweisen:

 

- Die Leistungen zur vorschulischen Bildung für Kinder mit Behinderungen (Produkt 074.01) wurden am 01.05.2007 von Dez. 7 nach Dez. 4 verlagert. Sie werden seitdem in Zuständigkeit des Amtes 42 bewirtschaftet.

Im Landesjugendhilfeausschuss vom 13.03.2007 wurde durch die Dezernatsleitung dazu mitgeteilt, „dass Arbeitsinhalte in der Größenordnung von 4,5 Stellen ohne zusätzliche Stellen (…) verlagert werden.“ (vgl. auch Begründung der Vorlage Nr. 12/1993/2)

 

- Darüber hinaus wurden 2007 5,5 Stellen im Landesjugendamt eingespart bzw. zum Wegfall vorgesehen (siehe hierzu Vorlage 12/2002). Diese waren Teil von insgesamt 38 Stellen, die Laufe mehrerer Jahre im Landesjugendamt gestrichen wurden.

 

- In der Begründung der Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2008 zu überplanmäßigen Aufwendungen in der Produktgruppe 074 (Vorlage-Nr. 12/3886) heißt es: „Diese überplanmäßig benötigten Mittel resultieren aus der Aufarbeitung von Bearbeitungsrückständen aus Vorjahren“.

 

- Folgende Passage aus den Erläuterungen zu den Planansätzen der Produktgruppen 049 bis 052 im Haushaltsplan 2009 (Vorlage 12/3864/1) weist auf zusätzliche Arbeitsbelastung im Bereich 61 durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes hin und darauf, dass die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetze nicht wie ins Auge gefasst bereits Ende 2009 abgeschätzt werden konnten:

„Der Bereich der Leistungen zur vorschulischen Bildung beinhaltet die größten Mittel zur Bewirtschaftung durch das Landesjugendamt und ist aktuell Veränderungen unterworfen. Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgt nun eine pauschalierte Zuweisung der Kosten an die Einrichtungen. Bisher wurden mit Ende des Kindergartenjahres die Betriebskosten ‚spitz‘ abgerechnet. Diese pauschalierte Abrechnung stellt das LJA vor einen bisher nicht da gewesenen Prozess, der mit diversen Anlaufschwierigkeiten mittlerweile auf einen guten Weg gebracht worden ist. Derzeit besteht Ungewissheit, wann sich das KiBiz auf den Haushalt auswirken wird. Für das kommende Kindergartenjahr werden nochmals Abschlagszahlungen auf der Basis des GTK geleistet; mit Ablauf des Kindergartenjahres erfolgt allerdings die genaue Abrechnung auf der Grundlage des KiBiz. Somit wurde gewährleistet, dass die Einrichtungen zeitnah finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, da eine Berechnung nach KiBiz zum Auszahlungszeitpunkt nicht sicher geklärt war. Die Spitzabrechnungen sind für den Herbst 2009 geplant; gegen Ende des J ahres 2009 kann eine erste Einschätzung stattfinden, wie sich KiBiz tatsächlich niederschlagen wird.

Die Pauschalen stellen für das Jahr 2009 eine Mischkalkulation verschiedener Gruppenformen dar; je nach Wahl der Gruppenform muss der LVR prozentual eine höhere Förderung einkalkulieren, als bei anderen Formen (die Trägeranteile schwanken zwischen 4 und 21 Prozent, wovon der LVR die Hälfte übernehmen muss). Die genauen Auswirkungen des KiBiz können im dritten oder vierten Quartal 2009 voraussichtlich eingeschätzt werden.“

 

- Schließlich wird beim LVR seit Jahren das Personalbudget gedeckelt. Die Dezernate sollen so Tariferhöhung selbst „erwirtschaften“. Diese „Budgetierung“ ist für die Dezernate aber nur über eine Nichtbesetzung von Stellen zu bewerkstelligen. Diese unbesetzten Stellen führen ebenfalls zu Engpässen.

 

Offenbar hat die folgenschwere Fehleinschätzung der Kosten für die Leistungen zur vorschulischen Bildung in Personalausstattung beim Landesjugendamt einen Ausgangspunkt.

Daraus folgt, dass Einsparungen mit der Rasenmähermethode kontraproduktiv sind. Bei ausreichend Personalausstattung im Bereich vorschulische Bildung könnten längst Umsteuerungsmaßnahmen wirksam sein.

Beim Landesjugendamt ist zusätzliches Personal vonnöten um eine angemessene Antragsbearbeitung möglich zu machen und um weitere Fehlkalkulationen, mit der Folge von viel zu spät in Angriff genommen Fehlentwicklungen, zu vermeiden.

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden