LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2352
öffentlich
Datum:
08/15/2012
Dienststelle:
Stabsstelle 70.10
Bearbeitung:
Herr Wissel
Sozialausschuss05.09.2012zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss19.09.2012zur Kenntnis
Landschaftsausschuss26.09.2012zur Kenntnis
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen29.10.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Steuerung der Eingliederungshilfe
Kenntnisnahme:
Die Stellungnahme des LVR für den Abschlussbericht der Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW wird gemäß der Vorlage 13/2352 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H Ö T T E 
Zusammenfassung:
Zur Vorbereitung auf die Entscheidung hinsichtlich der Verortung der wohnbezogenen Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen hat die Fachkommission nach § 2 Abs. 3 AV-SGB XII NRW der Landesregierung einen Tätigkeitsbericht vorzulegen. Dieser Tätigkeitsbericht wird aktuell auf der Grundlage von Stellungnahmen der beiden Landschaftsverbände in NRW, der kommunalen Spitzenverbände, der Freien Wohlfahrtspflege sowie des Landesbehindertenrats erstellt. Der LVR hat dem MAIS eine 140 Seiten umfassende Stellungnahme vorgelegt. Hierin werden Sachstand und Erfolge der zweiten Phase der Zuständigkeitsbündelung aus Sicht des Landschaftsverbandes dargestellt. Die Stellungnahme beinhaltet zudem eine umfangreiche Darstellung der Fallzahl- und Kostenentwicklung im Jahresvergleich. Mit dieser Vorlage wird über die zentralen Ergebnisse der LVR-Stellungnahme informiert. Deutlich wird u.a. dass der Umbau der Wohnangebote von stationärer Betreuung zu selbständigen, ambulant unterstützten Wohnformen in den letzten Jahren erfolgreich fortgesetzt werden konnte. Der Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe, der sich insbesondere im stationären Wohnen niederschlägt, würde ohne die Steuerungsbemühungen der Landschaftsverbände deutlich höher ausfallen.

Begründung: