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in der Landschaftsversammlung Rheinland

Antrag-Nr. 13/169
öffentlich
Datum:
12/22/2011
Antragsteller:
Die Linke.
Sozialausschuss17.01.2012empfehlender Beschluss
Kulturausschuss18.01.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss03.02.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung13.02.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Haushaltsberatungen 2012: Ausweitung freier Eintritt in den LVR-Museen
Beschlussvorschlag:

Die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland gewähren wohngeldberechtigten Personen einen unbürokratischen und kostenlosen Eintritt, vergleichbar mit der Regelung des freien Eintritts für Menschen mit Ansprüchen auf Eingliederungshilfe durch den überörtlichen Sozialhilfeträger.

Begründung:

Auch denjenigen, die nur sehr wenig Geld zur Verfügung haben, sollte es ermöglicht werden, an gesellschaftlichen und kulturellen Angeboten teilzuhaben, die ohnehin in starkem Maße von der Allgemeinheit getragen werden. Die Ausweitung des freien Eintritts für den wohngeldberechtigten Personenkreis stellt einen Nachteilausgleich und ein Inklusionsangebot dar für:

- Personen, die eine Grundsicherung erhalten: Leistungen für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialgeld nach § 28,

- Personen, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen

- Personen, die den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetz beziehen

- Personen, die in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder in einer stationären Eingliederungseinrichtung wohnen und lediglich einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach SGB XII erhalten

- Personen, die Leistungen nach SGB XII erhalten (Hilfe zum Lebensunterhalt)

- Personen, die Leistungen nach SGB VIII erhalten

- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten

- Personen, die einen Sozialpass/ ein Sozialticket einer Kommune besitzen (z.B. Kölnpass)

Der unbürokratische und kostenlose Eintritt in die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland für Menschen mit Ansprüchen auf Eingliederungshilfe durch den überörtlichen Sozialhilfeträger ist 2006 eingeführt worden und ein großer Kreis der Leistungsberechtigten hat dieses Angebot inzwischen genutzt, ohne dass hierdurch ein Nachteil für den LVR entstanden wäre.

In Ze iten der Wirtschafts- und Finanzkrise geraten immer mehr Menschen in finanzielle Nöte. Für Berechtigte von Sozialleistungen ist eine wirkliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Allzu oft ist das Kassenhäuschen im Kino, Theater oder Museum ein unüberwindbares Hindernis.

Viele Kommunen bieten für Sozialleistungsberechtigte bereits ermäßigte Entgelte für verschiedene kommunale Angebote auf dem Sektor gesellschaftlicher Teilhabe an, darunter immer auch Museen. Dem LVR als kommunalen Zweckverband stünde es gut an, es diesen Kommunen gleich zu tun.

Die Einführung des freien Eintrittes wird nicht zu Einnahmeverlusten führen. Wer sich heute einen Besuch in einem LVR-Museum nicht leisten kann, zahlt dort auch keinen Eintritt - es gehen also keine Einnahmen verloren, wenn für diese Menschen der freie Eintritt ermöglicht wird.

 

Unterschrift:
Felix Schulte

(Fraktionsgeschäftsführer) Felix Schulte
(Fraktionsgeschäftsführer)


Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden