LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2038
öffentlich
Datum:
05/07/2012
Dienststelle:
OE 0
Bearbeitung:
Frau Kessing
Kulturausschuss09.05.2012zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
Archäologische Zone/Jüdisches Museum
Beschlussvorschlag:
Der Sachstand zu den Verhandlungen über eine mögliche Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum wird gemaß der Vorlage 13/2038 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

In der Vorlage wird der Stand der Verhandlungen über eine Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone/Jüdisches Museum mit der Stadt Köln dargestellt.

Am 13.12.2011 haben die Stadt Köln und der LVR die Beteiligung des LVR an bestehenden Projektgremien bzw. die Einrichtung neuer Arbeitsgruppen verabredet.
Hierbei handelt es sich um den Bauherren-Jour-fixe, den Lenkungskreis "Eingriffe in befundführende archäologische Schichten", den Wissenschaftlichen Beirat, die Arbeitsgruppen „Wissenschaftlicher Befund/Konzeptentwicklung“ und „Finanzen/ Betriebsform/ Organisation“. In Bezug auf die Benennung weiterer Mitglieder für den Wissenschaftlichen Beirat und die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe „Wissenschaftlicher Befund/Konzeptentwicklung“ besteht ein Dissens mit der Stadt Köln.

Es erfolgte in der Arbeitsgruppe "Finanzen/Betriebsform/ Organisation“ eine grundsätzliche Abstimmung über die Folgekosten dieses Projektes. Der LVR hält jedoch höhere Ansätze bei den Personal- und den Betriebskosten für notwendig. Dies führt zu einer jährlichen Betriebskostenunterdeckung in Höhe von 6.835.000 € im Vergleich zum Ansatz der Stadt Köln in Höhe von 6.288.100 €. Diese Kostenermittlung ist jedoch mit hohen Unsicherheiten verbunden, da u.a. weder eine abschließende Ausführungsplanung noch ein Ausstellungs- und Betriebskonzepts vorliegen.

Stadt Köln und LVR präferieren als mögliche Rechtsform für eine mögliche Kooperation grundsätzlich die (gemeinnützige) GmbH.

Als nächste Schritte werden folgende Punkte benannt:

  1. Mit der Stadt Köln und dem MWEBWV soll eine Vereinbarung zur Erweiterung des wissenschaftlichen Beirates getroffen werden, um die Mitarbeit der beiden vom LVR gewünschten Fachleute zu ermöglichen.

  2. Der vom LVR vorgeschlagene Experte wird in die Arbeitsgruppe „Wissenschaftlicher Befund/Konzeptentwicklung“ aufgenommen.

  3. Der LVR wird in den Bauherren-Jour-fixe eingeladen.

  4. Die Betriebskosten sind fortlaufend zu konkretisieren.

  5. Es werden weitere Verhandlungen mit dem Ziel geführt, die Eckpunkte eines gemeinsamen Engagements weiter zu konkretisieren und auf dieser Grundlage einen Gesellschaftsvertrag vorzubereiten. Hierbei ist über die Zusammensetzung eines gemeinsamen Lenkungsausschusses und die Form der Begleitung des Prozesses durch die politische Vertretung zu entscheiden.

Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden