Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2161
öffentlich
Datum: | 05/11/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
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Tagesordnungspunkt:
Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 25.10.2012;
hier: Benennung einer / eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Landkreistages NRW folgende Vertreterin / folgenden Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland zur Teilnahme an der Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 25.10.2012:
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Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
In Vertretung
H ö t t e
Zusammenfassung:
Gemäß § 8 Abs. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW können die Mitglieder je eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW entsenden.
Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 25.10.2012 statt.
Begründung:
Die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW wird gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung mindestens einmal im Jahr vom Vorstand einberufen.
Die nächste Landkreisversammlung des Landkreistages NRW findet am 25.10.2012 statt. Der Tagungsort sowie das Thema der Landkreisversammlung stehen derzeit noch nicht fest.
Gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung des Landkreistages NRW hat der Landschaftsverband Rheinland das Recht, eine stimmberechtigte Vertreterin / einen stimmberechtigten Vertreter in die Landkreisversammlung des Landkreistages NRW zu entsenden.
In der Vergangenheit hat regelmäßig die Direktorin / der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland dieses Mitgliedschaftsrecht wahrgenommen.
Für die Benennung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Da es sich um die "Kleine Landkreisversammlung" handelt, dürfen keine Gäste benannt werden.
Im Auftrag
S o e t h o u t