Vorlage-Nr. 13/1251
Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einen Investitionskostenzuschuss nach § 15 SchwbAV in Höhe von bis zu 14.720 € sowie einen einkommensabhängigen, pauschalierten Personalkostenzuschuss nach § 27 SchwbAV unter Berechnung der in der Vorlage 13/1251 dargestellten Form in Höhe von maximal 60% des Arbeitnehmerbruttoeinkommens zu gewähren.