LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/3028
öffentlich
Datum:
03/13/2008
Dienststelle:
Rhein. Amt für Denkmalpflege
Bearbeitung:
Herr Prof. Mainzer
Kulturausschuss02.04.2008empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss23.04.2008Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Änderung der Richtlinien für das Paul-Clemen-Stipendium
Beschlussvorschlag:
"Den Änderungen der Richtlinien für das Paul-Clemen-Stipendium wird gemäß Vorlage Nr. 12/3028 zugestimmt."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/3028:

Der Landschaftsverband Rheinland verleiht alljährlich das "Paul-Clemen-Stipendium". Sinn dieses Stipendiums ist es, in Erinnerung an den ersten Provinzialkonservator der Rheinprovinz, Prof. Dr. Paul Clemen, die Erforschung der rheinischen Kunst zu fördern und Forschungen junger Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker über Werke und Fragen der Kunst im Rheinland auszuzeichnen.

Mit einer Summe von 10.000 € stellt das Paul-Clemen-Stipendium eine in diesem Forschungsbereich hoch dotierte Auszeichnung dar, die in der Regel jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zuteil wird, die ihr Studium bereits mit einer Dissertation abgeschlossen haben. Daher erscheint es zweckmäßig, das Paul-Clemen-Stipendium analog zum Albert-Steeger-Preis des Landschaftsverbandes Rheinland in "Paul-Clemen-Preis" umzubenennen.

Durch diese Namensänderung wird deutlich, dass mit der Auszeichnung eine bereits erbrachte und anerkannte wissenschaftliche Leistung gewürdigt wird, während der Begriff "Stipendium" eher einer zu erbringenden Forschungsleistung zuzuordnen ist.

In diesem Sinne hat sich das Gremium der Vorschlagsberechtigten ebenfalls dezidiert geäußert.

Eine Entwurfsfassung der Richtlinien mit den entsprechenden Änderungsvorschlägen (=fett) ist als Anlage 2 beigefügt. Die Richtlinien für das Paul-Clemen-Stipendium in der Fassung vom 30.03.2000 liegt ebenfalls als Anlage 1 bei.  

In Vertretung

K a r a b a i c