Antrag-Nr. 13/302
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen der Inklusion zur Thematik Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher - unter Berücksichtigung des geänderten Justizverwaltungs-und Entschädigungsgesetzes (JVEG) - zeitnah darzustellen, wie die Kosten (Aufwand) der Gebärdendolmetscher in allen Einrichtungen des LVR zum gegenwärtigen Zeitpunkt und zukünftig finanziert werden.
Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung zu prüfen, für welche Fälle die Kostenübernahme aufgrund bestehender Rechtsvorschriften gesichert ist und wo die Finanzierung ungeklärt ist.
Begründung:
In diesem Sommer wurde das Justizverwaltungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vom Bundestag geändert. Dies bedeutet u.a. über § 17 Abs. 2 SGB IX und § 19 Abs. 2 SGB X eine Erhöhung der Dolmetscherkosten in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren von derzeit 55,00 € auf 75,00 €. Nach unserer Kenntnis haben die Integrationsämter sowohl beim LVR als auch beim LWL sich an der Regelung des JVEG orientiert.
Im Bereich der Schulen sind die Übernahme der Kosten für den Einsatz von Gebärdendolmetscher nicht abschliessend gesetzlich geregelt. (z.B. Elternabende). Aus diesem Grunde stellt sich die o.a. Frage bezüglich der ungeklärten Finanzierung. Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die zuständigen politischen Gremien zeitnah und umfassend entsprechende Informationen erhalten.