Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 sowie den Umlagesatz der Landschaftsumlage mit Erlass vom 16.04.2014 (hier eingegangen am 12.05.2014) genehmigt.
Die Haushaltssatzung ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen am 23.05.2014 in Kraft getreten. Parallel hierzu wurden mit Verfügung vom 26.05.2014 die Regelungen zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2014 festgelegt.