LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/1312
öffentlich
Datum:
03/16/2006
Dienststelle:
Amt 41
Bearbeitung:
Frau Landmann
Landschaftsausschuss29.03.2006empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung31.03.2006Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
Der Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird gemäß Vorlage Nr. 12/1312 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der Maßnahme:keine
Im Haushaltsplan veranschlagt:Nein
Im Wirtschaftsplan veranschlagt:Nein
Mittel stehen zur Verfügung:Nein
Jährliche Folgekosten:keine
Unterschrift:
In Vertretung 

V o i g t s b e r g e r
Begründung:

Der Landesjugendhilfeausschuss Rheinland hat in seiner Sitzung am 02.03.2006 die unten stehende Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, beschlossen.  Der Landesjugendhilfeausschuss bittet nun die Landschaftsversammlung, diese Resolution, die sich auf den Beschluss des Vorstandes des Landkreistages bezieht (Anlage 1), ebenfalls zu beschließen, um ihr ein größeres politisches Gewicht zu verleihen.

Resolution zum Entwurf des NRW-Landeshaushaltes 2006 im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Der Landschaftsverband Rheinland schließt sich voll inhaltlich dem Beschluss des Vorstandes des Landkreistages NRW vom 14.02.2006 an.

Die vorgesehenen Kürzungen bedrohen die Qualität der Bildungs- und Förderarbeit in den wesentlichen Jugendhilfefeldern. Die Kommunen sind aus eigener Kraft nicht in der Lage, derartige Landeskürzungen auszugleichen. Die Existenz vieler freier Träger der Kinder-, Jugend- und Familienbildung ist bedroht.

Darüber hinaus würden in Nordrhein-Westfalen durch ein eigenes Erhebungsrecht der Kommunen für Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder bereits vorhandene bildungs- und sozialpolitische Ungleichgewichte verstärkt sowie zusätzlicher bürokratischer Verwaltungsaufwand produziert. Der inzwischen bundesrechtlich vorgegebene Ausbau von Betreuungsangeboten für unter 3-jährige Kinder würde in Frage gestellt.

Der Landschaftsverband Rheinland erwartet, dass Landesregierung und Landesparlament Initiativen gegenüber dem Bund ergreifen, den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden so zu entwickeln, dass die Kommunen in Stand gesetzt werden, die ihnen durch Gesetze zugewiesenen öffentlichen Aufgaben solide zu finanzieren.

 

In Vertretung

M e r t e n s

Anlagen: