Antrag-Nr. 12/370
Begründung:
Die LVR-Kliniken haben die Versorgungsaufwendungen einschl. Beihilfezahlungen für ehemalige Beamte der LVR-Kliniken aus ihren Budgets zu finanzieren. Durch die seit Jahren vorherrschende Budgetdeckelung reichen die Budgetsteigerungen nicht mehr aus, um die Personalkostensteigerungen zu finanzieren (BAT-Schere). Verbunden mit weiteren nicht finanzierten massiven Kostensteigerungen (Mehrwertsteuererhöhung, Lebensmittel, Energie) kommt es zu einer zunehmenden Aushöhlung der Personalbesetzung in den patientennahen Berufsgruppen. Dies führt dazu, dass die aktuelle PsychPV-Ausstattung einen unter qualitativen Aspekten der Patientenversorgung tolerablen Wert zu unterschreiten droht.
Demgegenüber schreitet die Pauschalierung von Entgelten im Gesundheitswesen (DRG in der Somatik, tagesgleiche Entgelte ab 2013 in der Psychiatrie) weiter voran. Dies führt dazu, dass Besonderheiten kommunaler Krankenhäuser und deren spezifische Kostenstruktur keine oder nur untergeordnete Berücksichtigung in den pauschalen Entgelten finden. In einigen Finanzierungsbereichen (Pflege, Soz. Reha, Sucht) sind Pensionslasten schon heute vollständig nicht pflegesatzfähig.
Durch eine trägerseitige Entlastung der LVR-Kliniken werden diese in die Lage versetzt, ihre Personalkostenbudgets für die Refinanzierung aktiv tätigen Personals insbesondere in den patientennahen Berufsgruppen zu verwenden.