Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen.
Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Gewinnverwendung oder Verlustbehandlung zu beschließen
Die Prüfung des Jahrsabschlusses erfolgte durch die DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Köln.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, nach dem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LVR-Jugendhilfe Rheinland vermittelt.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland schließt das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2011 mit einem Jahresüberschuss von 35.578,10 € ab.
Der Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung am 03.09.2012 die Vorlage Nr. 13/2357 beraten. Darüber hinaus hat der Betriebsausschuss der Betriebsleitung der LVR-Jugendhilfe Rheinland gemäß § 9 Abs. 3 Ziffer 12 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland Entlastung erteilt. Zudem wurde dem Landschaftsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
1. Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss 2011 der LVR-Jugendhilfe Rheinland fest.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 35.578,10 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
D r. Pr o j a h n
komm. Betriebsleitung