Die Jugendleitercard (Juleica) ist ein Ausweis, der bundesweit der Legitimation ehrenamtlich tätiger Gruppenleiterinnen und Gruppenleiterin der Jugendarbeit gegenüber Erziehungsberechtigten und staatlichen sowie nichtstaatlichen Stellen dient. Darüber hinaus berechtigt er zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen.
Voraussetzung zum Erhalt der Card ist eine Qualifizierung nach qualitativen Standards, die sich an den aktuellen Herausforderungen der Kinder-und Jugendarbeit orientiert, sowie ein Erste-Hilfe-Kurs.
Auf der Sitzung des Arbeitskreises Kinder- und Jugendhilfe am 15.09.2010 mit Mitgliedern des Städtetages, Landkreistages und Städte- und Gemeindebundes wurden die Landschaftsverbände gebeten, Empfehlungen zum Umfang der Qualifizierung zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) zu erarbeiten. Hintergrund war die Feststellung, dass in NRW unterschiedliche Voraussetzungen bzgl. des zeitlichen Umfangs und der Inhalte der Schulungen zum Erwerb der Juleica gelten.
Die Empfehlungen wurden vom Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe in der Sitzung am 18.01.2012 einstimmig beschlossen.