LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1943
öffentlich
Datum:
02/22/2012
Dienststelle:
Fachbereich 43
Bearbeitung:
Frau Leshwange
Landesjugendhilfeausschuss08.03.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Empfehlungen Juleica-Schulungen
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlungen der Juleica-Schulungen werden gemäß Vorlage Nr. 13/1943 beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

E l z e r
Zusammenfassung:

Die Jugendleitercard (Juleica) ist ein Ausweis, der bundesweit der Legitimation ehrenamtlich tätiger Gruppenleiterinnen und Gruppenleiterin der Jugendarbeit gegenüber Erziehungsberechtigten und staatlichen sowie nichtstaatlichen Stellen dient. Darüber hinaus berechtigt er zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen.

Voraussetzung zum Erhalt der Card ist eine Qualifizierung nach qualitativen Standards, die sich an den aktuellen Herausforderungen der Kinder-und Jugendarbeit orientiert, sowie ein Erste-Hilfe-Kurs.

Auf der Sitzung des Arbeitskreises Kinder- und Jugendhilfe am 15.09.2010 mit Mitgliedern des Städtetages, Landkreistages und Städte- und Gemeindebundes wurden die Landschaftsverbände gebeten, Empfehlungen zum Umfang der Qualifizierung zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica) zu erarbeiten. Hintergrund war die Feststellung, dass in NRW unterschiedliche Voraussetzungen bzgl. des zeitlichen Umfangs und der Inhalte der Schulungen zum Erwerb der Juleica gelten.

Die Empfehlungen wurden vom Landesjugendhilfeausschuss Westfalen-Lippe in der Sitzung am 18.01.2012 einstimmig beschlossen.


Begründung: