Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein - Westfalen hat die Haushaltssatzung für das Jahr 2013 mit Erlass vom 15.03.2013 zur Kenntnis genommen und den Hebesatz der Umlage genehmigt.
Zeitgleich mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 05.04.2013 wurden die Regelungen zur Bewirtschaftung des Jahres 2013 festgelegt und eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 24 Abs. 1 GemHVO verfügt.