Vorlage-Nr. 13/3460
Begründung:
LVR-Dezernat Kultur und Umwelt/LVR-Fachbereich Kultur
Entgeltregelungen der Museen des LVR
I. Ausgangssituation
Der Kulturausschuss hatte im Rahmen der Beratung der Vorlage Nr. 13/81, die die Höhe der Eintrittspreise in den LVR-Museen zum Inhalt hatte, am 10.03.2010 die Leitungen der LVR-Museen ermächtigt, Entgelte unter Berücksichtigung sozialer Verträglichkeit in den nächsten 4 Jahren maximal um 40 % zu verändern. Darüber hinausgehende Veränderungen bedurften der Entscheidung des Kulturausschusses.
II. Sachstand
Die Verwaltung wurde beauftragt, zu den Veränderungen jährlich zu berichten.
In der Anlage werden die aktuellen Preise und Veränderungen im Jahre 2013 dargestellt. Ergänzend dazu sind bereits die gemäß Beschluss vom 05.02.2014 zu Vorlage 13/3305 zum nächstmöglichen Zeitpunkt geltenden Preise der LVR-Museumskarten (Einzel- und Partnerkarten) aufgeführt. Die Erträge des Jahres 2013 werden in der halbjährlichen Vorlage zur Besucherstatistik und den Erlösen aus Eintrittsentgelten dargestellt.
Durch Beschluss der Landschaftsversammlung Rheinland vom 27.03.2009 haben Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) und Schülerinnen und Schüler im Klassenverband ab dem 01.04.2009 freien Eintritt in den LVR-Museen. Darüber hinaus erhalten Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger des LVR (Sozialhilfe) und Begleitpersonen freien Eintritt.
III. Weitere Vorgehensweise
Der unter I. festgelegte Vierjahreszeitraum ist mit dem Jahr 2013 abgelaufen. Da sich aus Sicht der Verwaltung diese Regelung bewährt hat, sollte sie für 4 weitere Jahre verlängert werden.
IV. Vorschlag der Verwaltung
Die politische Vertretung
wird gebeten, den Sachverhalt zur Kenntnis zu nehmen und der Verlängerung der Regelung, wonach die Leitungen der LVR-Museen ermächtigt werden, Entgelte unter Berücksichtigung sozialer Verträglichkeit in den nächsten 4 Jahren (2014 – 2017) maximal um 40 % zu verändern, zuzustimmen. Im zurückliegenden Zeitraum hat sich auch gezeigt, dass es im Interesse des Landschaftsverbandes liegt, Vertreterinnen und Vertreter fachlich verbundener Organisationen (z.B. Deutscher Archäologenverband) freien Eintritt zu gewähren. Die Verwaltung schlägt vor, die bewährte Praxis, dass die Museumsleitungen ermächtigt sind, im Einzelfall entsprechend zu verfahren, beizubehalten.
Bei allen darüber hinausgehenden Veränderungen bleibt es bei der Zuständigkeit des Kulturausschusses.
Die Verwaltung wird weiterhin zu den jährlichen Veränderungen berichten.
In Vertretung
K a r a b a i c