LVIS Recherche - Vorlage
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 12/4514/1
öffentlich
Datum:
08/26/2009
Dienststelle:
Amt 81
Bearbeitung:
Herr Heister
Gesundheitsausschuss27.08.2009zur Kenntnis
Landschaftsausschuss28.08.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Benennung von Gremienmitgliedern in dem "Gesundheitsregion KölnBonn e. V."
(HealthRegion CologneBonn)
Beschlussvorschlag:
"1. Der Landschaftsausschuss bestellt mit Wirkung vom 01.07.2009 Herrn / Frau ....... zum Vertreter / zur Vertreterin des LVR im Gesundheitsregion KölnBonn e. V. gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung.
2. Der Landschaftsausschuss schlägt der Mitgliederversammlung des Gesundheitsregion KölnBonn e. V. vor, Herrn / Frau ........... zum Mitglied des erweiterten Vorstandes des Gesundheitsregion KölnBonn e. V. zu wählen.
3. Der Landschaftsausschuss schlägt dem erweiterten Vorstand des Gesundheitsregion KölnBonn e. V. vor, Herrn / Frau ........ in den Senat des Gesundheitsregion KölnBonn e. V. zu berufen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:060
Erträge:€ 2.500
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

€ 5.000
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
V o i g t s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/4514/1:

A. Aktuelle Beratungs- und Beschlusslage

Die Verwaltung schlägt nach Verhandlungen mit dem Vorstand der Gesundheitsregion KölnBonn e.V. vor, den Jahresmitgliedsbeitrag des Landschaftsverbandes Rheinland mit 5.000 Euro gemäß Ziffer 2 der Beitragsordnung der Gesundheitsregion KölnBonn e.V. an dem Umsatz der beteiligten LVR-Kliniken Köln, Langenfeld und Bonn zu bemessen.

Laut Ziffer 2 der Beitragsordnung beträgt der Mitgliedsbeitrag für Kliniken mit einem Umsatz von bis zu 50 Mio. Euro pro Jahr 1.000 Euro, bei Kliniken mit einem Umsatz von über 50 Mio. Euro beträgt der Mitgliedsbeitrag pro Jahr 2.000 Euro. Bezogen auf das jeweilige Umsatzvolumen wären für die LVR-Klinik Bonn und Langenfeld je 2.000 Euro pro Jahr anzusetzen und für die LVR-Klinik Köln 1.000 Euro pro Jahr. Dies ergibt für den Landschaftsverband Rheinland einen Gesamtbeitrag von 5.000 Euro pro Jahr, was z.B. dem Beitragsniveau der Stadt Bonn oder des Rheinischen-Bergischen-Kreises entspricht und als angemessen anzusehen ist.

B. Text der Ursprungsvorlage Nr. 12/4514

Am 01.07.2009 ist in Leverkusen der "Gesundheitsregion KölnBonn e. V." (HealthRegion CologneBonn) gegründet worden. Die Region KölnBonn profiliert sich damit als herausragender Gesundheitsstandort. Die hiesigen Akteure der Gesundheitswirtschaft wollen auf Dauer enger zusammenarbeiten. Ein besonderes Thema bilden Bedarfe und Chancen der weltweit rasch alternden Bevölkerung. Losgelöst von gesundheitspolitischen Grundsatzfragen um Kosten und Finanzierung des Systems sollen die enge Vernetzung der regionalen Akteure und andere Herausforderungen der Branche in Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft, Versorgung und Politik gemeinsam angegangen werden.

Einzelheiten zu den Angeboten, Zielsetzungen und Aktivitäten des "Gesundheitsregion KölnBonn e. V." sind aus der Anlage 1 ersichtlich.

Der LVR hat an der o. a. Gründungsversammlung auf Einladung des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Prof. Dr. W. Goetzke (Institut für Gesundheitswirtschaft e. V.) teilgenommen und wird dem Verein beitreten. Die aktuelle Satzung des Vereins ist als Anlage 2 beigefügt.

Für den jährlichen Mitgliedsbeitrag sieht die als Anlage 3 beigefügte Beitragsordnung vor, dass dieser einvernehmlich zu vereinbaren ist. Nach Festlegung im LVR-Verwaltungsvorstand soll der Beitrag für den LVR 250,00 € pro Jahr betragen. Für das Gründungsjahr 2009 ist (zeitanteilig) ein halber Jahresbeitrag vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung soll in der konstituierenden Vorstandssitzung des Vereins am 27.08.2009 erfolgen. Über das Beratungsergebnis wird in der Sitzung des Landschaftsausschusses berichtet.

Nach § 7 der vorgenannten Satzung bestehen die Organe des Vereins u. a. aus dem erweiterten Vorstand und dem Senat. Die Zusammensetzung und die Aufgaben dieser Vereinsorgane sind in den §§ 10 und 12 der Vereinssatzung aufgelistet.

Gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 1 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung für die Ausschüsse der Landschaftsversammlung Rheinland und ihrer Kommissionen bedarf es zur Bestellung eines Beschlusses des Landschaftsausschusses.

 

In Vertretung

L u b e k