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Antrag-Nr. 12/185
öffentlich
Datum:
03/05/2007
Antragsteller:
SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP
Sozialausschuss06.03.2007empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss15.03.2007empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss23.03.2007Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2007:
Weiterentwicklung der Leistungsstrukturen zur Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
Beschlussvorschlag:

Die Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist für den Landschaftsverband Rheinland ein vorrangiges fachliches und konzeptionelles Ziel. Aus finanzieller Sicht geht es dabei nach wie vor darum, dass trotz der zu erwartenden steigen­den Anzahl von behinderten Personen mit Unterstützungsbedarf der Kostenanstieg insgesamt gebremst werden kann, indem die „durchschnittlichen Kosten pro Fall“ in der Eingliede­rungshilfe gesenkt werden.

Hierzu sollen die mit dem Haushaltsentwurf 2007 vorgestellten Ziele weiterentwickelt und konkretisiert werden.

Dabei geht es insbesondere darum, Autonomie und Normalität in den persönlichen und fi­nanziellen Belangen der Menschen mit Behinderung zu fördern und zu stärken. Es ist erfor­derlich, Angebote niedrigschwellig zu gestalten und die Übergänge zwischen stationär und ambulant weiter zu flexibilisieren. Die Angebote in den Bereichen Tagesstruktur, Beschäfti­gung und Arbeit sollen weiterentwickelt und ebenfalls flexibilisiert werden. Für älter werdende Menschen mit Behinderungen müssen bedarfsgerechte Angebote aufgebaut werden.

Im Einzelnen:

Zu Produkt 017.04 „Leistungen zur Beschäftigung“

Unter der Zielbeschreibung ist der letzte Satz durch nachfolgende Formulierung zu ersetzen:

„Die Angleichung der durchschnittlichen Entgelte an die des LWL ist ein vorrangiges Ziel. Die Transparenz der wirtschaftlichen Ergebnisse der Werkstätten für behinderte Menschen soll verbessert werden.“

Zu Produkt 017.05 „Leistungen zur Tagesstrukturierung für Menschen mit Behinderung, die in der eigenen Wohnung leben" und zu Produkt 017.08 „Leistungen zum stationären Woh­nen“ soll folgende Ergänzung des Ziels vorgenommen werden:

„Die Leistungen zur Tagesstruktur und zur Beschäftigung sollen vernetzt und weiter entwickelt werden. Ziel ist dabei, diese Leistungsbereiche unabhängig von der jeweiligen Wohnform eines Menschen mit Behinderung zu gestalten und anzubieten.“

Die Verwaltung soll ein Konzept vorlegen, das folgende Aspekte berücksichtigt:

-             Weiterentwicklung und Stärkung der Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) und der KoKoBe im Hinblick auf tagesstruk­turelle Angebote sowohl für Heimbewohner und Heimbewohnerinnen sowie für Menschen mit Behinderung, die selbstständig leben.

-             Weiterentwicklung und Flexibilisierung der bisher unter Leistungstyp 23 und 24 im Landesrahmenvertrag beschriebenen Angebote.

-             Überprüfung des Systems der Tagesstätten für psychisch kranke Menschen (Leistungstyp 22) im Hinblick auf eine Weiterentwicklung und Flexibilisierung.

-             Einbeziehung der Werkstätten für behinderte Menschen

-             Ermöglichung von Zuverdienst- und Teilzeitangeboten sowie von Angeboten zu fle­xiblen Zeiten

-             Vernetzung aller Angebote zur Tagesstruktur und Beschäftigung.

Im Produkt Nr. 017.07 „Ambulante Leistungen zum selbstständigen Wohnen“ sollen folgende Ziele ergänzt werden:

1.           "Verbesserung der Qualität der  Hilfen in den Lebensbereichen Partnerschaft und Sexualität. Durchführung einer Befragung und einer begleitenden Fachta­gung.“

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob behinderte Menschen, für die der LVR im Rahmen des Betreuten Wohnens Verantwortung trägt, in ausreichendem Maße Unterstützung erfahren im Lebensbereich Sexualität, zu Themen wie Kinderwunsch und Empfängnisverhütung.

Um dies zu ermitteln, bieten sich z. B. Befragungen der Anbieter des Betreuten Wohnens und der Fallmanagerinnen/Fallmanager des LVR an.

Es sollen zudem die Nutzerinnen und die Nutzer des Betreuten Wohnens selbst Gehör finden. Hierbei sollte unterstützend das mit der Begleitforschung zum Betreuten Wohnen beauftragte ZPE der Universität Siegen oder ein vergleichbares Beratungsunternehmen hinzugezogen werden.

Dabei sind behinderungsspezifische Aspekte zu beachten. Für zusätzliche Qualifizierung der Beratungskräfte ist die Einbeziehung von thematisch spezialisierten F ach­kräften zu erwähnen.

Auch sollten Vergleiche angestellt werden, wie in Ländern, die längere Erfahrungen mit dem Betreuten Wohnen behinderter Menschen haben, mit diesen Themen umgegangen wird.

Begleitend ist die Durchführung einer Fachtagung in Betracht zu ziehen, in der u. a. Expertinnen und Experten in eigener Sache, Beratungskräfte sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu Wort kommen sollen. Auch könnten positive Beispiele partnerschaftlichen Zusammenlebens vorgestellt werden.

2.           „Entwicklung von Konzepten zur bedarfsgerechten Unterstützung von behinderten Eltern bei Betreu ung und Erziehung ihrer Kinder; im ersten Schritt Durchführung einer Fachtagung“

(Siehe hierzu gesonderten Antrag 12/182)

3.           „Aufbau eines Angebotes zum selbstständigen Wohnen in Gastfamilien (Familienpflege) für alle Zielgruppen des ambulant Betreuten Wohnens“

Hierzu wird ein neues Teilprodukt Nr. 017.07.005 „Selbstständiges Wohnen in Gast­familien“ eingerichtet.

Das Angebot „Familienpflege“ wurde erfolgreich und modellhaft von den Rhein. Kliniken erprobt. Fachlich ist dieses Angebot eine sinnvolle Ergänzung zu den anderen ambulanten Angeboten als Alternative zum stationären Aufenthalt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie dieses Angebot für alle Zielgruppen des ambulanten Betreuten Wohnens als Regelfinanzierung erbracht werden und damit auch die beste­hende Modellförderung abgelöst werden kann.

Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein entsprechendes Konzept zur Beschluss­fassung vorzulegen. Dabei soll auch ein Vorschlag erarbeitet werden, auf welche Weise die Finanzierung der nicht personenbezogenen Leistungen zur qualifizierten Gewinnung und Begleitung von Gastfamilien, ggf. über eine institutionelle Förderung, erfolgen kann und wie die Qualität der Leistungen gesichert werden kann.

Auf den bisherigen Erfahrungen der Modellprojekte der Rhein. Kliniken soll dabei aufgebaut werden.

4.           „Neue Wege zur Sicherstellung eines niedrigschwelligen Angebotes für psychisch behinderte Menschen mit geringem Hilfebedarf sollen über ein Modell­projekt mit einigen SPZ erprobt werden“

Hierzu sollen SPZ, die bereits in den Modellregionen der Aktion psychisch Kranker (APK) den Einsatz des Individuellen Hilfeplans (IHP) erprobt haben, im Rahmen eines Modellprojektes perso­nell verstärkt werden. Im Gegenzug verpflichten sich diese SPZ, psychisch behinder­ten Menschen mit geringem Hilfebedarf im Sinne einer Pflichtversorgung für den Sek­tor des SPZ ein Angebot zu machen.

Der personenzentrierte Ansatz über IHP und Hilfeplankonferenz soll dabei weiterhin Basis der individuellen Hilfsbedarfsermittlung bleiben. Die personelle Aufstockung soll pauschaliert in dem Umfang erfolgen, die andererseits dadurch zu einem Stichtag Fachleistungsstunden kompensiert werden können. Das Modell soll bis Ende 2010 befristet werden. Prozessbegleitung und Evaluation könnten wiederum über die Ak­tion psychisch Kranker erfolgen. Die Dezernate 7 und 8 sollen gemeinsam einen begleitenden Beirat bilden.

Entsprechend sollen Finanzmittel aus dem Teilprodukt  017.07.01  „Individuelle Leistungen“ in  das Teilprodukt 017.07.004, welches umbenannt wird in „Modellförderungen“, verlagert werden.

Die Produktziele des Produktes 017.07 „Ambulante Leistungen zum selbstständigen Wohnen  und des Produktes  017.08 „Leistungen zum stationären Wohnen“ werden um folgende Ziele ergänzt:

1.            „Zur Förderung von bedarfsgerechten Angebotsstrukturen im Wohnbereich und von Wohnverbünden sollen geeignete Konzepte entwickelt werden. Diese sollen auch ausgerichtet sein auf ein Wohnen „unter einem Dach“ von Menschen mit und ohne Behinderung bzw. mit unterschiedlichem Betreuungsbedarf (keine Betreuung, ambulant betreutes Wohnen, stationäres Wohnen).

2.           „Förderung des persönl ichen Budgets und Durchführung eines Modellprojekts zur Orientierung des persönlichen Budgets für ehemalige Heimbewohnerinnen und Heimbewohner an den Kosten der Maßnahmepauschale des früheren Heimplatzes.“

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Inanspruchnahme des persönlichen Budgets insbesondere für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, die das Wohnheim verlassen wollen, vorzulegen.

Mit der Erarbeitung eines derartigen Konzeptes sollte u.a. überprüft werden, ob persönliche Budgets auf der Basis der jeweils vereinbarten Maßnahmepauschalen für eine festzulegende Zahl von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern bemessen werden können. Außerdem soll das Konzept Ideen und Aspekte einer möglichst unbürokratischen Prüfung enthalten. Das Konzept soll Basis eines Modellprogrammes werden. Das Konzept des persönlichen Budgets soll durch eine Fachtagung und Weiterbildung unterstützt werden.

Das Produkt 017.08  „Leistungen zum stationären Wohnen“ wird unter Ziel weiterhin ergänzt um

1.            Förderung des Instituts für Konsulentenarbeit „Kompass“, befristet von 2007 bis 2010.

(Siehe hierzu gesonderten Antrag 12/186)

2.            Entwicklung von Konzepten und Modellprojekten zur Versorgung älterer Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung.

(Siehe hierzu gesonderten Antrag 12/187)

Das Produkt 041.02 „Leistungen zu Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich der Beratung und arbeitsbegleitender Betreuung von Integrationsprojekten“ wird wie folgt geändert:

Die Zahl der geförderten Arbeitsplätze in Integrationsprojekten soll auf ca. 50 erhöht werden. Es soll darauf hingewirkt wer den, dass in den Jahren 2007 bis 2009 möglichst viele förderfähige Anträge bewilligt werden können.“

Entsprechend der Zieländerung sollen auch die diesbezüglichen Kennzahlen im Haushalt angepasst werden. Die Kennzahl der geförderten Arbeitsplätze von 2007 sollen von 540 auf 565 erhöht und die Summe der primären Aufwendungen von 2007 um 647.500,00 € erhöht werden. Die Verwaltung soll unter Einsatz der einmaligen Nettomehreinnahme für den LVR in 2007 von 8,4 Mio. Euro und unter Einbeziehung des Bundesmodellprogramms Job 4000 und der ESF-Mittel den Mitteleinsatz so steuern, dass in 2007 und in den Folgejahren das Arbeitsplatzangebot im Integrationsunternehmen ausgebaut werden kann.

Begründung:
Erfolgt mündlich.
Unterschriften:
Klaus Brausch
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden