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Ergänzungsantrag-Nr. 12/376/1
öffentlich
Datum:
02/20/2009
Antragsteller:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP, SPD
Landesjugendhilfeausschuss09.03.2009empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss20.03.2009empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss26.03.2009Beschluss
Landschaftsversammlung27.03.2009Beschluss
Tagesordnungspunkt:
NKF-Haushalt 2009:
Ombudsleute in den Einrichtungen der Jugendhilfe Rheinland
Beschlussvorschlag:

Kinder und Jugendliche haben Rechte, und sie sollen Recht bekommen. Diesen Anspruch einzulösen, sehen sich die Jugendhilfe-Einrichtungen des LVR in der besonderen Pflicht.

Um Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Jugendhilfe Rheinland betreut werden, hierbei zu unterstützen, werden Ombudsleute eingesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept vorzulegen.

Dieses Konzept soll unter anderem die positiven Erfahrungen mit den Ombudsleuten in den LVR-Kliniken aufgreifen.

Sichergestellt sein muss:

  • Ombudsleute helfen den Kindern und Jugendlichen, aber auch Eltern und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Beschwerden zu formulieren und die Ursachen begründeter Beschwerden abzustellen.

  • Die Ombudsleute sind vor Ort für die Kinder und Jugendlichen ansprechbar. Sprechzeiten werden den Kindern und Jugendlichen sowie Eltern und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern bekannt gemacht.

  • Die Einrichtungen unterstützen die Ombudsleute in ihrer Tätigkeit.

  • Technische und räumliche Mittel werden zur Verfügung gestellt.

  • Die Ombudsleute sind berechtigt, unter Wahrung des Datenschutzes dem Betriebsausschuss LVR-Jugendhilfe Rheinland vorzutragen.

  • Die Ombudsleute werden im Betriebsausschuss LVR-Jugendhilfe Rheinland ernannt.

  • Die Ombudsleute erhalten eine Aufwandsentschädigung.

  • Die Arbeit der Ombudsleute wird in ein zu entwickelndes betriebliches Beschwerdemanagement eingefügt.

 

Begründung:

Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben das Glück, in einer intakten Familie aufzuwachsen. Kindern und Jugendliche, die in Einrichtungen der Jugendhilfe Rheinland betreut werden, sollen so gefördert werden, dass sie ein selbständiges Leben führen können und für ihre Zukunft die bestmöglichen Chancen erhalten.

Kinder und Jugendliche sollen sich in den Einrichtungen des LVR zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern entwickeln können.

Wir wollen Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen des LVR leben, dabei unterstützen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen und dass sie die für ihre Entwicklung notwendigen Leistungen erhalten. Auch Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich zu beschweren, und sie haben ein Recht darauf, dass die Ursachen berechtigter Beschwerden schnellst möglich abgestellt werden. Ombudsleute können dabei - wie die positiven Erfahrungen in den LVR-Kliniken zeigen - einen wertvollen Beitrag leisten.

Der Antrag soll auch im Landesjugendhilfeausschuss behandelt werden.

 

Unterschriften:
Ulrike Kessing
Hans-Otto Runkler
Thomas Böll
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden