Die Verwaltung stellt den Ressourcenbedarf, der für die beschlossenen Antragsinitiativen zu veranschlagen ist, im Rahmen der Ressourcensteuerung des Gesamthaushaltes dar unter Einhaltung des Umlagesatzes von 16,5 Prozentpunkten. Dabei sind die Vorgaben in den einzelnen Anträgen zu berücksichtigen.
Die Verwaltung legt der politischen Vertretung in den jeweiligen Fachausschüssen regelmäßig, spätestens alle drei Monate, einen Bericht über die Umsetzung der Antragsinitiativen sowie der aufgewendeten Ressourcen vor.