LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2716
öffentlich
Datum:
02/15/2013
Dienststelle:
Fachbereich 83
Bearbeitung:
Herr Thewes
Krankenhausausschuss 304.03.2013zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 105.03.2013zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 406.03.2013zur Kenntnis
Krankenhausausschuss 207.03.2013zur Kenntnis
Gesundheitsausschuss08.03.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
PEPP - Pauschales Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik
Bericht über die Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit
Kenntnisnahme:
Der Bericht zum PEPP - Pauschales Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik wird gemäß Vorlage Nr. 13/2716 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

W e n z e l - J a n k o w s k i
Zusammenfassung:

Das Bundesgesundheitsministerium hat per Ersatzvornahme die Grundlagen für das PEPP – Pauschales Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik – für das Jahr 2013 in Kraft gesetzt. Die Ersatzvornahme beinhaltet den ersten Entgeltkatalog und die Abrechnungsbestimmungen. Der Umstieg auf das neue Vergütungssystem erfolgt in den Jahren 2013 und 2014 freiwillig und ab dem Jahr 2015 verpflichtend. 

Das neue Entgeltsystem definiert im Entgeltkatalog PEPP als Abrechnungseinheiten. Diese fassen gleiche Diagnosen bzw. Diagnosegruppen zusammen. Eine weitere Differenzierung erfolgt über das Alter und besondere Konstellationen, wie z. B. besondere somatische Nebendiagnosen. Innerhalb einer PEPP sind Verweildauergruppen definiert, die zu einer mit der Verweildauer degressiven tagesbezogenen Vergütung führen.

Das neue Entgeltsystem wird von den wichtigsten Fach- und Berufsverbänden abgelehnt. Die Gesetzlichen Krankenkassen befürworten das System. Die Kritik am System richtet sich insbesondere gegen die Verweildauerdegression und den Umstand, dass hochaufwändige Behandlungen nicht kostendeckend abgebildet sind. Damit gehen von dem Entgeltkatalog Fehlanreize aus, z. B. frühzeitige Entlassung, die das vorhandene System psychiatrischer Versorgung gefährden könnten.

Der LVR hat entschieden, im Jahr 2013 mit seinen neun psychiatrischen Kliniken nicht auf das neue System umzusteigen. Dafür hat das System noch zu große Mängel. Die internen Vorbereitungen werden fortgesetzt, da die Einführung spätestens 2015 verpflichtend ist. 


Begründung:
Anlagen: